Zu lang...
...dauern die Verfahren vor österreichischen Gerichten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Serie von Urteilen gegen Österreich festgestellt.
Es widerspricht dem Gebot eines fairen Verfahrens, wenn man Jahrelang auf eine Entscheidung warten muss.
Artikel 6 der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN (Auszug): "Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird."
13 Jahre 5 Monate für eine Vermögensaufteilung nach einer Scheidung entsprechen dem nicht ganz.
(via diepresse.com)
Es widerspricht dem Gebot eines fairen Verfahrens, wenn man Jahrelang auf eine Entscheidung warten muss.
Artikel 6 der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN (Auszug): "Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird."
13 Jahre 5 Monate für eine Vermögensaufteilung nach einer Scheidung entsprechen dem nicht ganz.
(via diepresse.com)
m.kadlicz - 18. Mai, 07:37
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