Legislative

Donnerstag, 16. Februar 2006

Verordnetes Wissen

Nicht nur der Titel der Verordnung BGBl. II Nr. 63/2006 klingt sehr fortschrittlich (Wissensbilanz-Verordnung), auch im Text selbst findet sich Worthülsiges: Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.
Na mit all den Daten die nach dieser Verordnung zu erheben sind steht einer sonnigen Zukunft unserer Universitäten ja nichts mehr im Wege.

Mittwoch, 15. Februar 2006

Stalking

§ 107a. Wer einen anderen in dessen Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt, indem er beharrlich unbefugt
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihm herstellt,
3. unter Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder
4. unter Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.“
So sieht er also aus der neue § 107a StGB im Ministerialentwurf.
Heute soll er den Ministerrat passieren. Geändert soll auch die Exekutionsordnung werden:§ 355a. Das Verbot der Kontaktaufnahme sowie das Verbot des Aufenthalts an bestimmten Orten werden auf Antrag des Berechtigten dadurch vollstreckt, dass das Exekutionsgericht anlässlich der Bewilligung der Exekution die Sicherheitsbehörden mit dem Vollzug durch die ihnen zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes beauftragt. Diese Organe haben als Vollstreckungsorgane jeweils auf Ersuchen der betreibenden Partei den titelgemäßen Zustand durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt herzustellen.

Der Entwurf (pdf 341 KB) ist umstritten - die Stellungnahmen gibt es hier.

Es zahlt sich aus die Erläuterungen zu lesen (im Entwurf ab Seite 17). Man spürt förmlich, dass sich auch das Ministerium nicht so ganz sicher ist, was eigentlich mit Begriffen wie "unzumutbar", "beharrlich" oder "räumliche Nähe" gemeint sein soll.

Soweit der Entwurf so Gesetz wird, haben die Richter jedenfalls ein weites Feld zur Interpretation.

Montag, 6. Februar 2006

Funkschnittstellen-BeschreibungsVO

Trotz zweimaligem Studium der Verordnung bin ich mir nicht sicher was eigentlich geregelt wird (ist wahrscheinlich eher was für Techniker).

Aber jedenfalls wurde diese schöne Verordnung geändert mit BGBl. II Nr. 41/2006.
Schön übersichtlich das Ganze - nichts für Legastheniker !

Dienstag, 24. Januar 2006

Für flinke Finger

Das Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005 (BGBl I Nr. 15/2006) lässt einen durch die schönen Verweise kreuz und quer durch verschiedene Normen sicherlich keine Langeweile aufkommen:Auf Anlagen zur Erzeugung oder Verarbeitung von Schieß- und Sprengmitteln im Sinne des § 1 Abs. 1 des Schieß- und Sprengmittelgesetzes, BGBl. Nr. 196/1935, die die Kriterien der Z 4.6 der Anlage 3 zu diesem Bundesgesetz erfüllen oder in denen in der Anlage 5 zu diesem Bundesgesetz genannte gefährliche Stoffe mindestens in einer im § 84a Abs. 2 angeführten Menge vorhanden sind, sowie auf Anlagen zur Lagerung von Schieß- und Sprengmitteln, in denen in der Anlage 5 zu diesem Bundesgesetz genannte gefährliche Stoffe mindestens in einer im § 84a Abs. 2 angeführten Menge vorhanden sind, finden die Bestimmungen über die Betriebsanlagen und die damit zusammenhängenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes (§§ 74 bis 84h, 333 bis 338, 353 bis 360, 362, 366 und 371 bis 373) Anwendung. Auf diese Anlagen sind die Bestimmungen des Schieß- und Sprengmittelrechts unbeschadet des § 376 Z 48 nicht anzuwenden.Viel Spaß beim Blättern

Mittwoch, 11. Januar 2006

Ausländerquote an Österreichs Uni

Der EuGH hat ja im Juli 2005 durch sein Urteil zum Uni-Zugang in Österreich die bestehende Regel (nur wer in seinem Heimatland eine Studienberechtigung besitzt, darf auch in Ö studieren) gekippt.
Ingmar hat seinerzeit berichtet.

Also auf ein neues:Die Experten setzten dabei auf die so genannte Safeguard-Klausel der EU, ein arbeitsrechtliches Instrument, das eine Überbelastung des Arbeitsmarktes in speziellen Bereichen durch ausländische Arbeitskräfte verhindern soll.Die neue Regelung müsste dann der EU-Kommission vorgelegt werden. Erst wenn diese keine Einsprüche hat, wird die Regelung in Österreich als Gesetz verabschiedet. Klagen von Privatpersonen wären dann zwar rechtlich möglich, aber chancenlos, sind sich Experten sicher.(via kurier.at)

Donnerstag, 5. Januar 2006

Künftige Bierbrauer

BGBl. II Nr. 479/2005 Brau- und Getränketechnik-Ausbildungsordnung vom 30.12.2005, also schon ein bissl abgestanden. Aber hohe Ziele:Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbst gesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln. Als Anwalt hat man's da richtig leicht.

Samstag, 24. Dezember 2005

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Als (um einen Tag) verfrühtes Weihnachtsgeschenk des Gesetzgebers ist am 23.12. noch schnell das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz BGBl. I Nr. 151/2005 veröffentlicht worden.§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich sind und wie sie sanktioniert werden, sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden.Genau und in Kraft tritt es am 1.1.2006

Dienstag, 6. Dezember 2005

Blutig

BGBl. II Nr. 396/2005
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung über Handelsklassen für Rinderschlachtkörper.
Das Ohr samt der zur Identifizierung gemäß den geltenden Tierkennzeichnungsvorschriften verwendeten Ohrmarke hat durch Schnittführung oder andere geeignete technische Maßnahmen bis zur Protokollierung der Ohrmarkennummer unter Beachtung einwandfreier hygienischer Bedingungen in bindegeweblicher Verbindung am Schlachtkörper zu verbleiben, sodass sie jederzeit ohne Schwierigkeiten abgelesen werden kann
Ich stelle mir den Sachbearbeiter im Ministerium vor, der solche Texte entwirft und bin sooo froh, dass ich Anwalt geworden bin.

Mittwoch, 23. November 2005

Auf die Länge kommt es nicht an

BGBl. I Nr. 129/2005Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit - AGVGBGBl. II Nr. 383/2005Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002) geändert wirdDie beiden Titel stammen aus der gesetzgeberischen Tätigkeit der letzten Woche.

Wer noch längere Titel kennt, soll sie mir bitte schicken. Das Gesetz/ die Verordnung mit dem Längsten bekommt am Jahresende einen Ehrenpreis

Montag, 31. Oktober 2005

Wilde Tiere

Nelly zitiert ihren Lieblingsparagraphen.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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