Rechtsschutzversicherung

Donnerstag, 30. September 2010

Wartezeit

Rechtsschutzversicherungen decken das Risiko verschiedener Streitigkeiten erst nach einer gewissen Wartezeit (zumeist 3 Monate), um zu verhindern, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn ein Streit kanpp bevorsteht.

Schreiben einer Rechtsschutzversicherung an meine Mandantin, das ich in Kopie bekommen habe:Für das betroffenen Risiko besteht seit 18.3.201 ein Rechtsschutzversicherungsvertrag (wirkungsvoll nach Ende der Wartezeit von 3 Monaten). Da der Versicherungsfall vor Wirksamwerden des Versicherungsschutzes eingetreten ist, können wir für diesen Schaden keine Kostenhaftung übernehmen.Darauf habe ich heute so geantwortet:Sehr geehrte Frau Heinzl !

Nachdem - gemäß Ihrem Schreiben vom 31.5.2010 - seit dem Jahr 201 und somit doch immerhin seit 1.809 Jahren (oder 21.708 Monaten) Versicherungsschutz besteht, ersuche ich höflich Ihre Deckungsablehnung nochmals zu überdenken.

Auch sonst wünsche ich Ihnen einen unterhaltsamen Tag.

Liebe Grüße aus Wiener Neustadt
Michael Kadlicz


Mal sehen, ob's was hilft...

Montag, 20. März 2006

Aneinander vorbei geredet

Ich berichte der Rechtsschutzversicherung meines Mandanten: "Es liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor. Die Exekution hat aber keine Ergebnisse gebracht, weil kein Geschäftssitz der Verpflichteten Partei (mehr) in Österreich vorliegt." Ich habe daher ersucht einen Kollegen in Italien (dort liegt der Stammsitz) mit der Exekutionsführung zu beauftragen.

Antwort der Versicherung: "Gemäß Art 4.3 der ARB 2004 besteht Versicherungsschutz insoweit, als die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt und dafür Zuständigkeit eines österr. Gerichts besteht.
Erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels besteht Versicherungsschutz für dessen Vollstreckung im Geltungsbereich.
Wir können daher für eine Klagsführung in Italien keinen Versicherungsschutz bestätigen."

??

Ist rechtskräftiger Zahlungsbefehl irgendwie missverständlich ?

Montag, 27. Februar 2006

Uniqa mit Turbo

Gar nicht so einfacher Sachverhalt, den ich der Uniqa-Versicherung mit einem Fax heute Nachmittag mitgeteilt habe - um genau 14:42.

Um 14:48 lag schon die Antwort (sehr im Sinne meiner Mandantin) vor.

Das ist absolute Bestzeit und hat sich eine Goldmedaille verdient.

Freitag, 10. Juni 2005

Bloggen ist albern

Die Concordia (eine deutsche Rechtsschutzversicherung) findet bloggen albern, insbesonders, wenn in einem Blog Kritik geübt wird.

Im RSV-Blog (wo ich, wenn auch bisher eher fauler Mitautor bin), kann man die Reaktion im Wortlaut nachlesen.

Ob sich da nicht wer ganz gröblich verschätzt, was die Bedeutung solcher Albernheiten betrifft ?

Freitag, 15. April 2005

Arme ARAG

Im neuen RSV-Blog kommt die (deutsche) ARAG nicht gut weg.
Nachdem meine Erfahrungen völlig konträr sind, habe ich hier zur Verteidigung angesetzt.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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