Beobachtungen
... wenn es nicht so traurig wäre.
Mit Erlass vom 14. 12. 2009 (BMJ-A350.10/0009-Pr 6/2008) fasst das Bundesministerium für Justiz (selbstverständlich "unvorgreiflich der Beurteilung durch die Disziplinargerichte im Einzelfall") die "Neuere Rechtsprechung zur allgemeinen Dienstpflicht" zusammen.
Darin geht es unter anderem darum, dass der Richter seiner Aufgabe der zeitgerechten Ausfertigung von Entscheidungen nachzukommen und seiner Verpflichtung zu entsprechen hat, die bei ihm anhängigen Sachen so rasch wie möglich zu erledigen, da ihm sonst die Verurteilung wegen eines Disziplinarvergehens droht.
Nun gut, das ist nichts überraschendes. Erstaunlich ist jedoch, dass das Bundesministerium für diese Erledigung (die - inklusive Präambel - auf zweieinhalb Seiten zusammengefassten Entscheidungen stammen aus dem Jahr 2007) bis Dezember 2009 brauchte und der Entwurf selbst rund eineinhalb Jahre bis zur Unterschrift "reifen" musste. Die Neuigkeit der Entscheidungen hält sich mittlerweile in Grenzen.
Soviel zur Verpflichtung der raschen Erledigung der anhängigen Sachen beim Bundesministerium für Justiz.
Sciscitor - 5. Jan, 09:58
Frage:
Was passiert wohl, wenn man eine zu fällende 25 Meter hohe Fichte mit einem an ihrem Wipfel befestigten 40 Meter langen Seil an der Anhängevorrichtung eines Klein-Allradfahrzeuges "sichert"?
Sciscitor - 27. Nov, 18:51
Es ist normalerweise nicht meine Baustelle, aber gelegentlich schleicht sich das Verwaltungsrecht in Form einer Vorfrage auch in zivilrechtliche Überlegungen. Und dann freut es mich sehr, damit nicht mehr zu tun zu haben. Aber nun zum Wesentlichen:
Das Glücksspielgesetz hat (neben anderen) auch den durchaus lesenswerten § 2, wovon ich den 2. und 3. Absatz referieren will:
"(2) Eine Ausspielung mittels eines Glücksspielapparates liegt vor, wenn die Entscheidung über Gewinn und Verlust durch eine mechanische oder elektronische Vorrichtung durch den Apparat selbst, also nicht zentralseitig, herbeigeführt oder zur Verfügung gestellt wird.
(3) Ein Glücksspielautomat ist ein Glücksspielapparat, der die Entscheidung über Gewinn und Verlust selbsttätig herbeiführt oder den Gewinn selbsttätig ausfolgt."
Alles klar? Abgesehen davon, dass sich zumindest mir nach einigem Überlegen der Unterschied zwischen einem Glücksspielautomat und einem Glücksspielapparat nicht erschlossen hat (und ich hege die Vermutung damit nicht alleine zu sein, obwohl eine Entscheidung des UVS Oberösterreich diesen sogar als "von wesentlicher rechtlicher Bedeutung" bezeichnet hat), ist erstaunlich, welches Vertrauen der Gesetzgeber in die Technik hat.
Da führt ein Apparat (oder doch Automat?) eine "Entscheidung" durch eine mechanische oder elektronische Vorrichtung herbei. Dummerweise muss die nicht begründet werden. Mich würde nämlich der Vorgang brennend interessieren, der es der Vorrichtung ermöglicht, sich zu entscheiden, also einen Willen zu bilden, zumal eine Reihe von KI-Forschern noch nicht einmal in die Nähe einer derartigen Leistung gekommen sind.
Aber nicht nur das: Wo ein Wille, ist auch ein Bewusstsein - und das hat der Apparat "selbst". Erbsenzähler könnten nun einwenden, dass es sich dabei lediglich um ein Füllwort handelt, das durch die Lücke, die sein Entfall hinterlässt, vollständig ersetzt werden kann, aber ich will dem Gesetzgeber ja nicht unterstellen, lediglich heiße Luft oder bedrucktes Papier zu produzieren.
Auch aus den Materialen ergibt sich leider nicht, was den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, diesen Maschinen freien Willen und Bewusstsein zu unterstellen. Von einem Mangel an humanistischer Grundbildung und Sprachgefühl einmal abgesehen...
Sciscitor - 15. Apr, 19:00
Aus einer Berufungsentscheidung:
"Gerade noch erkennbar wendet sich der Berufungswerber damit offensichtlich gegen die vom Erstgericht getroffene Feststellung..."
Offensichtlich gerade noch geschafft also (wenn auch im Ergebnis trotzdem erfolglos), nächstes Mal aber bitte nicht mehr gerade noch, sondern offensichtlich offensichtlich.
Sciscitor - 1. Apr, 06:54
Nach der Vernehmung der Freundin des Beklagten als Zeugin wird sie danach gefragt, ob sie Verdienstentgang oder Fahrtkosten geltend machen will. Sie bejaht zweiteres im Umfang von € 13,60.
Beklagter (halblaut): "Schatzi, das muss ich zahlen."
Zeugin (mit einem Schulterzucken während sie das Formular vorlegt): "Ja und?"
Beklagter (gut hörbar): "Sie ist nur auf mein Geld aus."
Sciscitor - 31. Mär, 19:06
Lange habe ich es mir angehört, zunächst noch ignoriert, doch steter Tropfen höhlt den Stein (und füllt das Fass) und irgendwann hat es begonnen, mich fürchterlich zu nerven. Das Fass zum Überlaufen hat schließlich - paradoxerweise - ein Artikel gebracht, der genau das Gegenteil behauptet... und in seiner Aussage genau so falsch ist.
Eine "Sammelklage", gegen wen und durch wen auch immer, gibt es in Österreich nicht, egal was ORF, Kurier, Krone, Presse, Wirtschaftsblatt und wer aller noch weiß ich nicht, seit Tagen behaupten.
Genauso falsch ist aber auch die nun verbreitete Meinung des potentiellen Prozessgegner, wonach alle Geschädigten Einzelprozesse führen müssten.
Vielleicht könnten die Herren und Damen Journalisten einmal vernünftig recherchieren, bevor sie jeden Unsinn nachplappern, und dem vielfach beschworenen Informationsauftrag wirklich nachkommen.
Sciscitor - 11. Feb, 19:46
...in Deutschland.
Das konnte ich bei einem kurzen Aufenthalt in München feststellen.
Was soll man dazu sagen ?
m.kadlicz - 14. Aug, 21:22
Das Auto ist ja für viele Menschen die Möglichkeit der Umwelt zu zeigen, was für sensible und kreative Mitglieder der Gesellschaft sie sind.
Dieser Umstand lässt sich ganz besonders gut mit Sinnsprüchen auf der Heckscheibe dokumentieren. Dort kann man den Mitmenschen tiefe Einblicke in die eigene Seele gewähren. Besonders beliebt (bei VW und Audi Fahrern zwischen 18 und 30 Jahren: "Ich war dabei" (
GTI Treffen am Wörthersee))
Am Sonntag hatte ich allerdings auf der Autobahn das große Vergnügen einen echten Dichter vor mir zu wissen. Auf der Heckscheibe des allgemein als Sportwagen bekannten Citroen Xsara stand folgender tiefgründiger Satz:
Jage nicht was Du nicht töten kannstJa, da gibt's nichts mehr zu sagen...außer: wer ähnlich wunderbare Sätze findet, möge sie mir doch bitte schicken !
m.kadlicz - 30. Jun, 07:52
Man hört ja über Sparmaßnahmen im Justizbereich oft genug. Ein besonders tragisches Opfer der Sparwut habe ich gestern am Bezirksgericht Wr. Neustadt entdeckt.
Ein Bild sagt ja mehr als tausend Worte...
Entweder das Wasser war zu knapp, oder es gibt nicht genügend Personal, das diesem armen Pflänzchen das notwendige Nass spenden könnte.
m.kadlicz - 18. Jan, 08:01
Aufgrund der Vorverfahrensreform benötigen die Staatsanwaltschaften mehr Personal. Dieses Personal wird - erstaunlich genug in Zeiten wie diesen - auch in Form von neuen Staatsanwälten zur Verfügung gestellt. Die neuen Strafverfolger benötigen aber auch neue Räumlichkeiten, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Daher wird allerorts umgebaut. Und dann kann man in natura das erleben, was in der forensischen Praxis als "mangelnde Baustellenkoordination" bekannt ist:
Es werden die passenden Büromöbel bestellt und in die dafür vorgesehenen - und zuvor geräumten - Zimmer gebracht. Dort werden sie zusammengebaut und aufgestellt. DANN kommen die Maler...
Mit etwas Glück schauen vielleicht nach dem Trocknen der Farbe auch noch die Elektriker vorbei um den einen oder anderen vergessenen Kabelkanal zu verlegen.
Ich gehe aber davon aus, dass alles wohl seinen tieferen Sinn hat und aus gutem Grund so und nicht anders abläuft.
Sciscitor - 11. Jul, 20:59