Skurriles aus Österreich
In Salzburg steht eine Mozartstatue. Das wäre an sich wenig überraschend. Allerdings handelt es sich um ein umstrittenes Werk des deutschen Künstlers Markus Lüpertz.
Martin Humer (zumindest in Österreich) bekannt als Pornojäger kann mit dieser Statue gar nichts anfangen und hat sie daher "geteert und gefedert".
Das stellt wohl eine Sachbeschädigung (§ 125 StGB) dar. Eine Unrechtseinsicht gibt es bei ihm traditionell nicht.
So weit so skurril.
Ich persönlich finde folgendes nicht sehr viel weniger bemerkenswert:
Die Statue mit dem Namen "Mozart - eine Hommage" wurde von der Salzburg Foundation finanziert. Die Aufstellung soll insgesamt 500.000 Euro gekostet haben.
Oder oute ich mich damit als Banause ?
(via salzburg.orf.at)
Martin Humer (zumindest in Österreich) bekannt als Pornojäger kann mit dieser Statue gar nichts anfangen und hat sie daher "geteert und gefedert".
Das stellt wohl eine Sachbeschädigung (§ 125 StGB) dar. Eine Unrechtseinsicht gibt es bei ihm traditionell nicht.
So weit so skurril.
Ich persönlich finde folgendes nicht sehr viel weniger bemerkenswert:
Die Statue mit dem Namen "Mozart - eine Hommage" wurde von der Salzburg Foundation finanziert. Die Aufstellung soll insgesamt 500.000 Euro gekostet haben.
Oder oute ich mich damit als Banause ?
(via salzburg.orf.at)
m.kadlicz - 1. Sep, 07:33
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ingmar - 1. Sep, 10:39
Kunst hat eben doch ihren Preis.
Fraglich, wieviel die Statue wirklich wert ist, bzw wie hoch der Schaden ist, aber 3000 EUR kommen schnell zusammen, womit wir bei "schwerer Sachbeschädigung" wären.
Alternativ müsste es sich um ein "öffentliches Denkmal" handeln, oder um eine "Sache von allgemein anerkanntem künstlerischem Wert", die sich an einem allgemein zugänglichen Ort befindet ... Naja, da kann man streiten.
Wobei man sich bei Humer schon aus spezialpräventiven Gründen nicht am unteren Rand des Strafrahmens orientieren darf.
Alternativ müsste es sich um ein "öffentliches Denkmal" handeln, oder um eine "Sache von allgemein anerkanntem künstlerischem Wert", die sich an einem allgemein zugänglichen Ort befindet ... Naja, da kann man streiten.
Wobei man sich bei Humer schon aus spezialpräventiven Gründen nicht am unteren Rand des Strafrahmens orientieren darf.
Konrad - 13. Sep, 09:54
Die Aufstellungskosten sind, da es sich um Kunst handelt, ja keine "Kosten" im bilanzrechtlichen Sinn, sondern Beitraege, um einen unschaetzbaren Mehrgewinn in Form eines richtigen Kunstwerks zu empfangen.
Daher vermute ich, dass die Kosten in den Salzburger Kassabuechern sich auch nicht auf der Ausgabenseite niederschlagen.
Konrad
Daher vermute ich, dass die Kosten in den Salzburger Kassabuechern sich auch nicht auf der Ausgabenseite niederschlagen.
Konrad
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