Freitag, 16. Juli 2010

Unzumutbar

"Richtig ist, dass die Zweitklägerin im Unternehmen der Beklagten als Putzfrau beschäftigt war. Allerdings wurde dieses Beschäftigungsverhältnis nicht grundlos durch die Beklagte aufgelöst. Vielmehr hat die Zweitklägerin mit der Begründung gekündigt, im Betrieb der Beklagten sei es ihr zu schmutzig."
Alle paar Jahre stellt sich gelegentlich das trügerische Gefühl ein, nach so langer Zeit in dem Job könne einen nichts mehr überraschen. Und dann kommt sowas und stellt den Realitätsbezug wieder her.

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Michael Kadlicz

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