Freitag, 15. April 2005

Fehlerkorrektur

Ich wollte nur unkommentiert den Text des BGBl 50/2005 III zur Kenntnis bringen.
Hier übrigens die Fehler und deren Korrektur. Sicherlich ganz leicht handzuhaben nach diesen Klarstellungen...

Fehlerverzeichnis 2 zu den Notifizierungstexten OCTI/RID/Not./40a) bis 40i) vom 31. Jänner 2004[1] und Fehlerverzeichnis 1 zur deutschen Ausgabe des RID 2005[2]

[Deutsche Sprachfassung, Erratum / Übersetzung siehe Anlagen]
[Französische Sprachfassung, Erratum siehe Anlagen]

Weiters teilt die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) mit, dass im Fehlerverzeichnis 2, ein Fehler aufgetreten ist:

Die Änderungsanweisung zu Absatz 6.2.5.8.4 muss richtig lauten:
6.2.5.8.4 Im zweiten Spiegelstrich erhält der Satzteil ", wobei der Prüfdruck f) unmittelbar dem Betriebsdruck i)," folgenden Wortlaut:

„, wobei dem Prüfdruck f) unmittelbar der Betriebsdruck i),“.2)

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

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