Meinungsumschwung
Heute Nachmittag habe ich am Handelsgericht Wien eine Verhandlung in einer sehr interessanten (und komplizierten) Leasingsache.
Nach der letzten Verhandlung (November 2004) hat mir der Vertreter der Gegenseite gesagt, dass man sich noch um einen Vergleich bemühen würde. Seine Mandantin würde einen Vergleichsvorschlag machen.
Vor einiger Zeit habe ich einen Brief geschrieben und höflich nachgefragt.
Darauf folgender Brief von der Gegenseite:"...Für eine außergerichtliche Regelung der gegenständlichen Angelegenheit besteht meines Erachtens für meine Mandantin kein Anlass."
???
Nach der letzten Verhandlung (November 2004) hat mir der Vertreter der Gegenseite gesagt, dass man sich noch um einen Vergleich bemühen würde. Seine Mandantin würde einen Vergleichsvorschlag machen.
Vor einiger Zeit habe ich einen Brief geschrieben und höflich nachgefragt.
Darauf folgender Brief von der Gegenseite:"...Für eine außergerichtliche Regelung der gegenständlichen Angelegenheit besteht meines Erachtens für meine Mandantin kein Anlass."
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m.kadlicz - 13. Apr, 08:26
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