Montag, 11. April 2005

hintanhalten...

"Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Kollege, um weitere Exekutionsführungen, die ich umgehend veranlassen müsste, hintanzuhalten, dass Sie Ihren Mandanten, sohingehend Herrn H. dahingehend anleiten, Unterhaltszahlungen so rechtzeitig zu leisten, dass diese jeweils am 1. des jeweiligen Monats der Kindesmutter zur Verfügung stehen."

Schön, was man manchmal von Kollegen zu lesen bekommt.

Vorschlag von mir:" Wenn Ihr Mandant den Unterhalt nicht pünktlich leistet, werde ich Exekution führen."

Aber das klingt halt nicht so wichtig.

PS.: Margaret, was gefällt dir besser ?

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Michael Kadlicz

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