Gillette blitzt beim EuGH ab
Interessantes Urteil zum Markenrecht.
Gillette hat in Finnland die Marken "Gillette" und "Sensor" geschützt. Die LA-Laboratories Ltd Oy vertreibt ebenfalls in Finnland Rasierklingen unter der Marke „Parason Flexor“ mit dem Hinweis:„Diese Klinge passt für alle Parason Flexor und alle Gillette Sensor Apparate“
Damit war Gillette nicht einverstanden. Bei den Verbrauchern würde der Eindruck entstehen, dass ein Zusammenhang zwischen den Unternehmen bestehen würde; Dadurch würde LA-Laboratories Ltd Oy den Ruf von Gillette ausnützen.
In der Entscheidung C-228/03 erteilt der EuGH dieser Ansicht eine Absage.
"OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE BESTIMMUNG EINER VON IHM VERTRIEBENEN WARE HINZUWEISEN.
Diese Benutzung muss jedoch das Kriterium der Notwendigkeit erfüllen und den „anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel“ entsprechen."
Pressemitteilung (pdf) und Entscheidung zum Nachlesen.
Gillette hat in Finnland die Marken "Gillette" und "Sensor" geschützt. Die LA-Laboratories Ltd Oy vertreibt ebenfalls in Finnland Rasierklingen unter der Marke „Parason Flexor“ mit dem Hinweis:„Diese Klinge passt für alle Parason Flexor und alle Gillette Sensor Apparate“
Damit war Gillette nicht einverstanden. Bei den Verbrauchern würde der Eindruck entstehen, dass ein Zusammenhang zwischen den Unternehmen bestehen würde; Dadurch würde LA-Laboratories Ltd Oy den Ruf von Gillette ausnützen.
In der Entscheidung C-228/03 erteilt der EuGH dieser Ansicht eine Absage.
"OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE BESTIMMUNG EINER VON IHM VERTRIEBENEN WARE HINZUWEISEN.
Diese Benutzung muss jedoch das Kriterium der Notwendigkeit erfüllen und den „anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel“ entsprechen."
Pressemitteilung (pdf) und Entscheidung zum Nachlesen.
m.kadlicz - 8. Apr, 07:21
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