Mittwoch, 15. Dezember 2004

Dilletantismus

Meine Mandantin wurde zu 9 Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat berufen und gefordert die Strafe anzuheben; Die Angeklagte sei mehrmals vorbestraft , die Tat wurde kurz nach der letzten Haftentlassung verübt etc. etc.

Heute habe ich das Urteil des OLG erhalten. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Folgende Sätze der Urteilsbegründung haben mir besonders gefallen:
"Die Taten waren weder reiflich überlegt noch sorgfältig vorbereitet, sondern im Gegenteil geradezu von Dilletantismus geprägt. In Anbetracht dieser besonderen Umstände des Einzelfalles kann daher mit der verhängten Freiheitsstrafe gerade noch das Auslangen gefunden werden."

Den Vorwurf des Dilletantismus wird meine Mandantin mit Würde tragen.

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Michael Kadlicz

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