Dienstag, 14. Dezember 2004

Unbedingt für Alkolenker

1 Jahr davon 4 Monate unbedingt hat ein Lenker ausgefasst, der mit 1,2 Promille einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat. (Salzburger Nachrichten)
Unbedingte Verurteilungen waren auch im Sprengel des LG Wr. Neustadt bei Alkounfällen mit Verletzten bis vor einigen Jahren Standard. Inzwischen hat sich bei leichten Unfallfolgen die Rechtssprechung gewandelt.
Im vorliegenden Fall halte ich die Strafe für durchaus angemessen. Die meisten Alkolenker meinen nämlich, dass sie maximal einen Führerscheinentzug riskieren, wenn sie erwischt werden. Ein fataler Irrtum, vorallem für die Opfer.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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