Dienstag, 3. Juli 2007

Zinseszinsen

Im Kommentar zu meinem letzten Beitrag werde ich darauf hingewiesen, dass meine Rechnung ja (aber wenigstens zugunsten meines Mandanten) falsch ist. Ich hätte die Zinseszinsen nicht berücksichtigt.
Nun ja solche waren auch nicht vereinbart und können daher gemäß § 1000 ABGB nicht gefordert werden - auch nicht zwischen Unternehmern (§ 353 UGB).

Übrigens es wäre an sich auch das Zinsanwachsungsverbot aus § 1335 ABGB zu beachten (allerdings nicht zwischen Unternehmern § 352 UGB).

Nebenbei: Ich hoffe noch immer, dass es sich im Urteil um einen Schreibfehler handelt...

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Michael Kadlicz

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