Nur weg damit !
Deutsche Gerichte sind mit Rechtshilfeersuchen offenbar überaus schnell. Nur die Chance muss man ihnen geben...
In einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt kämpfen wir jetzt schon seit 2005 darum, dass der Akt für die Einvernahme von 2 Zeugen nach Deutschland geschickt wird. Im Prozessprogramm vom 19.10.2005 findet sich folgende Passage: "Den Parteien wird bekannt gegeben, dass für den Fall, dass kein Vergleich zustande kommt, sodann die Einvernahme der Zeugen X und Y im Rechtshilfeweg in der BRD durchgeführt werden wird und sodann die Zeugen vor dem erkennnenden Gericht und die Parteienvernehmung durchgeführt wird."
Dass kein Vergleich zustande kommt, war sehr schnell klar. In einer weiteren Tagsatzung am 4.5.2006 (!) wurde dann nochmals bekräftigt: "Die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wird zur Einvernahme der von der beklagten Partei beantragtren Zeugen im Rechtshilfeweg auf unbestimmte Zeit erstreckt."
Ungeachtet des entschlossenen Tons ist bis zur nächsten Verhandlung am 11.1.2007 gar nichts passiert. In dieser Verhandlung hat der Richter bekannt gegeben, dass er vor Einvernahme unserer Mandantin den Akt sicher nicht zu Rechtshilfeeinvernahmen schicken wird. Und Punkt.
Na bitte, am 4.4.2007 ist jetzt die insgesamt 5. Verhandlung.
Bisher einvernommeme Parteien: 0 (In Worten: Null);
Bisher einvernommene Zeugen: 0 (In Worten Null).
Dabei hat es in der ersten Verhandlung am 23.6.2005 so gut begonnen: "...wird Einvernehmen darüber erzielt, dass bei der nächsten mündlichen Streitverhandlung, sofern möglich, bereits sowohl über die Unzuständigkeitseinrede als auch in der Sache selbst verhandelt und entschieden werden soll".
Kärnten, Urlaub bei Freunden.
In einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt kämpfen wir jetzt schon seit 2005 darum, dass der Akt für die Einvernahme von 2 Zeugen nach Deutschland geschickt wird. Im Prozessprogramm vom 19.10.2005 findet sich folgende Passage: "Den Parteien wird bekannt gegeben, dass für den Fall, dass kein Vergleich zustande kommt, sodann die Einvernahme der Zeugen X und Y im Rechtshilfeweg in der BRD durchgeführt werden wird und sodann die Zeugen vor dem erkennnenden Gericht und die Parteienvernehmung durchgeführt wird."
Dass kein Vergleich zustande kommt, war sehr schnell klar. In einer weiteren Tagsatzung am 4.5.2006 (!) wurde dann nochmals bekräftigt: "Die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wird zur Einvernahme der von der beklagten Partei beantragtren Zeugen im Rechtshilfeweg auf unbestimmte Zeit erstreckt."
Ungeachtet des entschlossenen Tons ist bis zur nächsten Verhandlung am 11.1.2007 gar nichts passiert. In dieser Verhandlung hat der Richter bekannt gegeben, dass er vor Einvernahme unserer Mandantin den Akt sicher nicht zu Rechtshilfeeinvernahmen schicken wird. Und Punkt.
Na bitte, am 4.4.2007 ist jetzt die insgesamt 5. Verhandlung.
Bisher einvernommeme Parteien: 0 (In Worten: Null);
Bisher einvernommene Zeugen: 0 (In Worten Null).
Dabei hat es in der ersten Verhandlung am 23.6.2005 so gut begonnen: "...wird Einvernehmen darüber erzielt, dass bei der nächsten mündlichen Streitverhandlung, sofern möglich, bereits sowohl über die Unzuständigkeitseinrede als auch in der Sache selbst verhandelt und entschieden werden soll".
Kärnten, Urlaub bei Freunden.
m.kadlicz - 2. Apr, 14:39
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