Kochkurs in Luxemburg
Sind eigentlich alle witzigen Juristen in Alicante beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt versammelt ?
Wie sich ja schon mehrmals gezeigt hat (hier und hier zB.) neigen die dort Tätigen dazu zwar in der Sache sehr ernsthaft zu agieren, den Ton aber durchaus locker zu halten.
Nein nicht alle; Ein Teil sitzt auch beim EuGH.
Ein Beispiel liefert der Generalanwalt DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER in seiner Stellungnahme zu einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs: Die einzelnen Zutaten des Rezepts für eine Vorabentscheidung sind im Kochbuch der Europäischen Union genau beschrieben, doch die Theorie kollidiert jedes Mal mit den verschiedenen Umständen, die bei dem Versuch zusammentreffen, ein Gericht zuzubereiten, da die verwendete Wärmequelle, die Kochtöpfe, die Beschaffenheit und die Herkunft der Lebensmittel und sogar die Stimmung derjenigen, die sich anschicken, das Gericht zuzubereiten, variieren. Während die nationalen Gerichte die Verantwortung für den Schmorbraten übernehmen, beschränkt sich der Gerichtshof darauf, sie mit der unverzichtbaren gemeinschaftsrechtlichen Würze zu versorgen, ohne sich in Bereiche einzumischen, für die er nicht zuständig ist. Dennoch verheddern sich europäische und nationale Elemente häufig, so dass es erforderlich ist, dass der eine die Aromen des anderen absorbiert und nuanciert, damit jeder seine Funktion erfüllen kann.Und weiter :Der Gerichtshof hat als kluger Küchenjunge, der den Chef berät, ohne selbst ein Menü zubereiten zu können, einige Regeln beizubringen, damit der Bundesgerichtshof sein eigenes nationales Recht auslegen kann, und ihm auf diese Weise ein wertvolles Instrument zur Lösung des Streits zur Verfügung zu stellen.Die gesamte Stellungnahme in der Rechtssache C-375/05 findet man hier.
Wieder einmal herzlichen Dank an Wolfgang Schramek (der sozusagen an der Quelle sitzt) für den Hinweis !
Wie sich ja schon mehrmals gezeigt hat (hier und hier zB.) neigen die dort Tätigen dazu zwar in der Sache sehr ernsthaft zu agieren, den Ton aber durchaus locker zu halten.
Nein nicht alle; Ein Teil sitzt auch beim EuGH.
Ein Beispiel liefert der Generalanwalt DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER in seiner Stellungnahme zu einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs: Die einzelnen Zutaten des Rezepts für eine Vorabentscheidung sind im Kochbuch der Europäischen Union genau beschrieben, doch die Theorie kollidiert jedes Mal mit den verschiedenen Umständen, die bei dem Versuch zusammentreffen, ein Gericht zuzubereiten, da die verwendete Wärmequelle, die Kochtöpfe, die Beschaffenheit und die Herkunft der Lebensmittel und sogar die Stimmung derjenigen, die sich anschicken, das Gericht zuzubereiten, variieren. Während die nationalen Gerichte die Verantwortung für den Schmorbraten übernehmen, beschränkt sich der Gerichtshof darauf, sie mit der unverzichtbaren gemeinschaftsrechtlichen Würze zu versorgen, ohne sich in Bereiche einzumischen, für die er nicht zuständig ist. Dennoch verheddern sich europäische und nationale Elemente häufig, so dass es erforderlich ist, dass der eine die Aromen des anderen absorbiert und nuanciert, damit jeder seine Funktion erfüllen kann.Und weiter :Der Gerichtshof hat als kluger Küchenjunge, der den Chef berät, ohne selbst ein Menü zubereiten zu können, einige Regeln beizubringen, damit der Bundesgerichtshof sein eigenes nationales Recht auslegen kann, und ihm auf diese Weise ein wertvolles Instrument zur Lösung des Streits zur Verfügung zu stellen.Die gesamte Stellungnahme in der Rechtssache C-375/05 findet man hier.
Wieder einmal herzlichen Dank an Wolfgang Schramek (der sozusagen an der Quelle sitzt) für den Hinweis !
m.kadlicz - 8. Mär, 09:29
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