Montag, 4. Dezember 2006

Schweinegeld

steht in der umgangssprachlichen Redewendung für eine hohe Geldsumme.

Die BH Mürzzuschlag fühlte sich dadurch aber beleidigt und verhängte eine Ordnungsstrafe von 200,-- Euro (ein "Schweinegeld" eigentlich für so etwas) gegen den Einschreiter.

Der UVS hat aber diesem Unsinn ein Ende gemacht, den Bescheid aufgehoben und dabei der Behörde ins Stammbuch geschrieben,dassBehörden einer demokratischen Gesellschaft Äußerungen der Kritik, des Unmutes und des Vorwurfes "ohne übertriebene Empfindlichkeit hinnehmen müssen", wobei sich die Kritik an den Behörden und ihren Entscheidungen "in den Grenzen der Sachlichkeit zu halten hat" und "in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form" vorzubringen ist.
Aber der UVS musste dem Beschwerdeführer schon noch amtlich mitteilen, dass unter dem Begriff "Schweinegeld" umgangsprachlich zweifelsohne eine hohe Summe Geldes zu verstehen sei, er aber irrigerweise davon ausgehe, "dass Bedienstete einer Bezirkshauptmannschaft in der Steiermark eine solche ins Verdienen bringen."

via orf.at

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