Geförderte Mutterkuh
(zugleich ein weiterer lehrreicher Beitrag unserer in loser Folge erscheinenden Naturkundeserie)
Ein Rechtsanwalt haftet ja als Sachverständiger gemäß § 1299 ABGB für umfassende Rechtskenntnis.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich die Überschrift nicht als Rechtsbegriff verstanden habe, bis ich heute die Neuerungen im BGBl überflogen habe.
Dort findet sich nämlich in der Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2006 - auch ein sehr poetischer Titel - die Regelung, dass ein Betriebsinhaber für jede im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Mutterkuhprämie von 30 Euro erhält (§3).
Das weiß ich jetzt.
Was eine "geförderte Mutterkuh" ist, allerdings noch immer nicht.
Ein Rechtsanwalt haftet ja als Sachverständiger gemäß § 1299 ABGB für umfassende Rechtskenntnis.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich die Überschrift nicht als Rechtsbegriff verstanden habe, bis ich heute die Neuerungen im BGBl überflogen habe.
Dort findet sich nämlich in der Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2006 - auch ein sehr poetischer Titel - die Regelung, dass ein Betriebsinhaber für jede im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Mutterkuhprämie von 30 Euro erhält (§3).
Das weiß ich jetzt.
Was eine "geförderte Mutterkuh" ist, allerdings noch immer nicht.
wauer - 16. Nov, 10:42
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