Freitag, 20. Oktober 2006

Pädagogisches Gericht

In einem kürzlich zugestellten Urteil konnte man den Satz finden:


Zunächst seien an dieser Stelle die Beteiligten daran erinnert, dass vorliegend nicht ein Schaden auf Grund eines Werkes iSd § 1319 ABGB eingeklagt wird, sondern ...

Das find' ich nobel.

Man hätte auch deutlich grober und brutaler sagen können, dass alle Verfahrensbeteiligten komplett an der entscheidenden Rechtsfrage vorbeiargumentiert haben.

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Michael Kadlicz

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