Sittenwidrig
Damit alle Welt sieht, was es einer Partei wert ist, wenn ein öffentlich untragbar gewordenes Parteimitglied seinen Hut nimmt, wurde vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein schöner Prozess geführt.(Gaugg) verzichtete auf die angestrebte Position bei der PVA, auf sein Nationalratsmandat und seine Funktion als Klubobmann-Stellvertreter der FPÖ.
Die FPÖ erkaufte sich den Rücktritt teuer: Die Partei hatte ihrem Mandatar eine monatliche Rente von 10.000 Euro angeboten. Diese Vereinbarung wurde aber später bestritten und die Zahlungen eingestellt.Das Gericht geht aber davon aus, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich bestanden hat und die FPÖ zahlen muss. Natürlich wird berufen werden. Die zugesprochene Summe (€ 352.500,--) kann man in Zeiten des Wahlkampfs nämlich besser brauchen.
Recht lustig finde ich, den scheinbar in erster Instanz erhobenen Einwand der FPÖ, die Vereinbarung sei ja ohnehin sittenwidrig und binde daher auch die Streit-Parteien nicht.
Ich würde eher meinen Mund über die Sittenwidrigkeit halten, wenn ich derartige Angebote mache.
(via orf.at und diepresse.com)
Die FPÖ erkaufte sich den Rücktritt teuer: Die Partei hatte ihrem Mandatar eine monatliche Rente von 10.000 Euro angeboten. Diese Vereinbarung wurde aber später bestritten und die Zahlungen eingestellt.Das Gericht geht aber davon aus, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich bestanden hat und die FPÖ zahlen muss. Natürlich wird berufen werden. Die zugesprochene Summe (€ 352.500,--) kann man in Zeiten des Wahlkampfs nämlich besser brauchen.
Recht lustig finde ich, den scheinbar in erster Instanz erhobenen Einwand der FPÖ, die Vereinbarung sei ja ohnehin sittenwidrig und binde daher auch die Streit-Parteien nicht.
Ich würde eher meinen Mund über die Sittenwidrigkeit halten, wenn ich derartige Angebote mache.
(via orf.at und diepresse.com)
m.kadlicz - 24. Jul, 18:51
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muesli - 24. Jul, 19:09
gegen die guten sitten? ja. gegen die sitten im lande der besetzung durch parität anstatt qualifikation? wohl kaum. in dem sinne hat der richter den einwand zurecht zuückgewiesen.
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