Samstag, 22. Juli 2006

Endlich wieder gefährliche Bürostühle

Mit großer Erschütterung haben die Risikofreudigen unter uns seinerzeit die Verordnung BGBl 71/1985 zur Kenntnis nehmen müssen. Vorbei die Zeiten spontaner Freiflüge im Büro.Der Verkauf oder die sonstige Überlassung von Bürodrehstühlen und ähnlichen Stühlen, in denen zum Zwecke der Sitzhöhenverstellung Gasfedern eingebaut sind, ist verboten, sofern die Gasfedern nicht auf Grund dampfkesselrechtlicher Vorschriften zur Benützung für diesen Zweck zugelassen sind.Aber der Gesetzgeber hat ein Einsehen gehabt. Mit BGBl. II Nr. 273/2006 wurde diese skandalöse Norm endlich aufgehoben.

Über erste Flugberichte würde ich mich freuen.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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