Geschworene - ja oder nein...
diese Diskussion ist in letzter Zeit aufgrund einiger aktueller Fälle wieder aufgeflammt.
Und während man von verschiedenen Seiten (Ministerium, Justiz, Lehre, Anwaltschaft,...) durchaus unterschiedliche, aber auch fundierte Meinungen zu lesen bekam, liefert ein Kommentar in der "Presse" ein Negativbeispiel:
Unter dem Titel "Schluss mit der Urteilslotterie" wird das Ende der Geschworenengerichte gefordert und dies am tragischen Fall der kleinen Iris-Maria, der durch die Medien ging, mit einem vermeintlich unwiderlegbaren argumentum ad absurdum belegt:
Das Baby starb nach schweren Misshandlungen. Die Geschworenen entschieden nicht - wie angeklagt - auf Mord, sondern auf fahrlässige Tötung. Wie schüttelt man ein Kind fahrlässig zu Tode? Die Geschworenen mussten sich keine Antwort einfallen lassen. Denn: Ein Geschworenen-Urteil wird hierzulande nicht begründet - eine europaweit einzigartige Regelung.
Ich kenne den Akt nicht. Aber das Kind ist erst mehrere Monate nach den (nicht zu rechtfertigenden) Misshandlungen gestorben.
Wenn der Vorsatz des Angeklagten nicht darauf gerichtet war, das Baby zu töten, er aber wissen hätte müssen, dass seine Handlungen (das Schütteln) lebensgefährlich sind und das Kind daran stirbt, dann ist das eben fahrlässige Tötung und nicht Mord.
Was man dem Angeklagten glaubt oder nicht, ist aber keine Frage der Rechtskenntnisse, sondern der Beweiswürdigung.
Dass der Kommentar dann noch unterschwellig das Klischee bedient "Hausfrauen und Arbeitslose sind zu blöd, um Geschworene
zu sein, ist dann nur noch ärgerlich
Und während man von verschiedenen Seiten (Ministerium, Justiz, Lehre, Anwaltschaft,...) durchaus unterschiedliche, aber auch fundierte Meinungen zu lesen bekam, liefert ein Kommentar in der "Presse" ein Negativbeispiel:
Unter dem Titel "Schluss mit der Urteilslotterie" wird das Ende der Geschworenengerichte gefordert und dies am tragischen Fall der kleinen Iris-Maria, der durch die Medien ging, mit einem vermeintlich unwiderlegbaren argumentum ad absurdum belegt:
Das Baby starb nach schweren Misshandlungen. Die Geschworenen entschieden nicht - wie angeklagt - auf Mord, sondern auf fahrlässige Tötung. Wie schüttelt man ein Kind fahrlässig zu Tode? Die Geschworenen mussten sich keine Antwort einfallen lassen. Denn: Ein Geschworenen-Urteil wird hierzulande nicht begründet - eine europaweit einzigartige Regelung.
Ich kenne den Akt nicht. Aber das Kind ist erst mehrere Monate nach den (nicht zu rechtfertigenden) Misshandlungen gestorben.
Wenn der Vorsatz des Angeklagten nicht darauf gerichtet war, das Baby zu töten, er aber wissen hätte müssen, dass seine Handlungen (das Schütteln) lebensgefährlich sind und das Kind daran stirbt, dann ist das eben fahrlässige Tötung und nicht Mord.
Was man dem Angeklagten glaubt oder nicht, ist aber keine Frage der Rechtskenntnisse, sondern der Beweiswürdigung.
Dass der Kommentar dann noch unterschwellig das Klischee bedient "Hausfrauen und Arbeitslose sind zu blöd, um Geschworene
zu sein, ist dann nur noch ärgerlich
wauer - 20. Jul, 14:50
3 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Margaret - 21. Jul, 01:00
Das ist aber sehr überraschend. Ich dachte nämlich, Jurorenurteile würden nie begründet. Das ist es ja. In England sind sie jedenfalls nicht begründet. ABer was weiß denn ich?
sammelmappe - 21. Jul, 06:36
Wenn Kinder durch Gewalteinwirkung sterben, dann ist das immer besonders schlimm. Noch schlimmer ist, dass diese Fälle dann immer herhalten müssen, um alles mögliche und unmögliche zu fordern und zu begründen.
ingmar - 21. Jul, 09:08
Das Geschworenesystem ist sicher nicht perfekt, aber ich glaube dass wir in Österreich einen guten Kompromiss gefunden haben. Bei schweren und politischen Straftaten ist eine Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung schon angebracht, auch wenn man im Detail einiges verbessern kann.
Dass wir in Zivilrechtssachen keine "Jury" haben ist aber sicher kein Fehler.
Dass wir in Zivilrechtssachen keine "Jury" haben ist aber sicher kein Fehler.
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