Dienstag, 6. Juni 2006

Deja Vu

Wenn ich das erste mal in einem medizinischen Gutachten, das in einem Prozeß um eine Invaliditätspension eingeholt wird, nicht folgendes lese:"Rein fachbezogen können der Klägerin/dem Kläger alle leichten Arbeiten , nicht ständig im Gehen , bei normalen Arbeitszeiten und üblichen Arbeitspausen zugemutet werden. Keine Einschränkung der Anmarschwege. Rein Fachbezogen können Krankenstände nicht prognostiziert werden."feiere ich bis zur Bewußtlosigkeit.

Schwer Mandanten zu erklären, dass Sie sich zwar kaum noch bewegen können, dass sie aber ohne weiteres noch arbeiten können - als Portier, oder Verpacker zum Beispiel.

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Michael Kadlicz

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