Donnerstag, 23. Februar 2006

Nichts für schwache Nerven

Liebe Leser !
Vorsicht der nachstehende Beitrag ist nur für wirklich Hartgesottene.
Ich zitiere aus einem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Die Strafdrohung für dieses brutale Vorgehen liegt bei immerhin 6 Monate bis 5 Jahre.

K. hat am ....in T.
1. fremde bewegliche Sachen, nämlich 5 Pkg Rasierklingen der Marke Gilette im Gesamtwert von € 79,75, Verfügungsberechtigten der Firma D. mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei er den Diebstahl gewerbsmäßig beging;
2. dadurch, dass er Gr.Insp. S. mit beiden Händen einen Stoß gegen den Oberkörper versetzte und sich vom ihn festhaltenden Genannten losriss, einen Beamten mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Festnahme, gehindert;
3. durch die unter Punkt 2. beschriebenen Handlungen den Gr. Insp. S. infolge Zufügung einer Prellung des linken Kleinfingers vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat an einem Beamten während und wegen der Vollziehung seiner Aufgaben begangen worden ist.

K. hat hiedurch
zu 1. das Verbrechen des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 StGB;
zu 2. das vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB;
zu 3. das Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z4 StGB
begangen.


Höchststrafe wie gesagt 5 Jahre.
Ich werde nach der Hauptverhandlung über den Ausgang berichten.
Die Hervorhebungen stammen von mir.

Trackback URL:
https://kadlicz.twoday.net/stories/1610503/modTrackback

blundstone - 23. Feb, 12:42

frage

gibt's bei beamten eigentlich auch "leichte körperverletzung"? oder ist die immer "schwer"?

meine meinung: lächerlich. polizist als beruf zu wählen ist ja wohl ein grundsätzliches risiko, aber wegen jedem kleinen scheiß zu papa staat rennen und petzen.. gottchen. wehleidig sind die leut heutzutage..

m.kadlicz - 23. Feb, 14:16

Aber ja...

...im Dienst darf er nicht gerade sein. Im Gesetz steht: "an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten."

Also ihm "privat" den Finger zu prellen ist billiger.
ingmar - 23. Feb, 17:47

Macht K das öfters? Mit 5 Packungen Rasierklingen wird er jdf seinen Lebensunterhalt auf Dauer nicht bestreiten können. Das Tatbestandselement der Gewerbsmäßigkeit sehe ich nicht unbedingt als erfüllt an.

PS: Ich hoffe, dem armen Gruppeninspektor gehts es schon wieder besser.

m.kadlicz - 23. Feb, 18:19

Ja, ja

Wie oft hab' ich schon gekämpft: "Das kann doch nicht gewerbsmäßig sein, ein Angriff und überhaupt..."
Aber bitte das sieht man doch schon von weitem, dass es gewerbsmäßig ist. 1 Handelt es sich um einen Ausländer, der kein Einkommen hat und daher ist alles gewerbsmäßig, weil er muss ja wohl weitermachen, um sich seinen Unterhalt zu verdienen und
2. soviel rasieren kann sich niemand, der Schurke will die Beute also in seine Heimat exportieren und dort astronomische Gewinne damit erzielen.

Ich werde über das Urteil berichten !
kretikos - 27. Feb, 08:10

Rasierklingen

Nachdem ich bekannt bin dafür, mich eher selten zu rasieren... waren es MACH3? Die könnt´ich nämlich brauchen :-)


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

Februar 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 1 
 4 
 5 
 7 
 9 
11
14
18
19
20
24
25
26
 
 
 
 
 
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren