Donnerstag, 16. Februar 2006

Verordnetes Wissen

Nicht nur der Titel der Verordnung BGBl. II Nr. 63/2006 klingt sehr fortschrittlich (Wissensbilanz-Verordnung), auch im Text selbst findet sich Worthülsiges: Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.
Na mit all den Daten die nach dieser Verordnung zu erheben sind steht einer sonnigen Zukunft unserer Universitäten ja nichts mehr im Wege.

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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