Bulle schlägt Drache
"Red Bull" kennt fast jeder. Man kann also mit gutem Gewissen von einer bekannten Marke sprechen.
Da ist die Verlockung natürlich groß ein wenig an der Bekanntheit mitzunaschen und ein eher plumpes Imitat zu vertreiben.
"Red Dragon" ist allerdings abgestürzt.
Der OGH (4 Ob 122/05b) hat die Herstellung und den Vertrieb verboten (indem er die Unterinstanzen bestätigt).
Wenn man sich das Bild im Presse-Artikel ansieht, ist sofort klar, dass es sich bei der Gestaltung und der Namenswahl nicht um einen "Zufall" handelt. Die Vermutung, die der Drache nicht entkräften konnte, dass er die Bekanntheit des Bullen in unlauterer Weise ausnützen wollte, wird wohl stimmen.
Da ist die Verlockung natürlich groß ein wenig an der Bekanntheit mitzunaschen und ein eher plumpes Imitat zu vertreiben.
"Red Dragon" ist allerdings abgestürzt.
Der OGH (4 Ob 122/05b) hat die Herstellung und den Vertrieb verboten (indem er die Unterinstanzen bestätigt).
Wenn man sich das Bild im Presse-Artikel ansieht, ist sofort klar, dass es sich bei der Gestaltung und der Namenswahl nicht um einen "Zufall" handelt. Die Vermutung, die der Drache nicht entkräften konnte, dass er die Bekanntheit des Bullen in unlauterer Weise ausnützen wollte, wird wohl stimmen.
m.kadlicz - 24. Jan, 07:22
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