Freitag, 2. Dezember 2005

Motiv

Raub und schwerer gewerbsmäßiger Betrug wurden einer Wienerin vorgeworfen. 4 1/2 Jahre Haft.
Soweit nichts besonderes, aber das Motiv ist 'mal was neues:Unter verschiedenen Vorgaben - unter anderem, schwer krebskrank zu sein - hatte die Frau Bekannten immer wieder Geld herausgelockt. Hintergrund: Sie und ihre Tochter waren Fans einer Volksmusikgruppe und dieser stets nachgereist.
Hat wer § 11 StGB geprüft ?

(Gefunden in den Salzburger Nachrichten)

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https://kadlicz.twoday.net/stories/1220229/modTrackback

Marcus J. Oswald - 2. Dez, 18:13

Motiv irrelevant

"Motive" und "Motivlagen" sind bei Gericht irrelevant. Sie werden gehört, interessieren aber in Wahrheit niemanden. Geschwätzige Menschen äußern gerne viele und zahlreiche Motive, schweigsame eher keine. "Betrüger" sind in der Regel weniger die Schweigsamen, denn die Geschwätzigen.

Männer produzieren pro Tag rund 8.000 Wörter, Frauen pro Tag rund 17.000 Wörter. Drei Mal dürfen Sie raten, wer die besseren "Motive" bei Gericht anbieten kann. Motive sind bei Licht betrachtet dennoch einerlei. Ob jemand einer Volksmusikgruppe nachreisen will oder ein Auto kauft oder ins Bordell geht - was solls.

Wenn ein männlicher Räuber ungeschaut 7 Jahre bekommt, ist eine Frau mit 4.5 Jahren gut bedient. Unterschiedliche Bemessung bei Mann und Frau nach § 46 StGB lasse ich jetzt einmal Außen vor.

Marcus J. Oswald (Blaulicht und Graulicht)


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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