Donnerstag, 27. Oktober 2005

Fürcht

Die monatlichen Raten werden nicht gezahlt. Wir fordern Sie auf den Rückstand binnen 14 Tagen bei sonstigem Terminsverlust einzubezahlen. Bei Nichtzahlung sind wir bereits jetzt mit dem Einzug des Leasingobjekts beauftragt.

Mein Mandant bleibt ruhig. Das Leasingobjekt wurde nämlich schon voriges Jahr verkauft, von der Leasinggesellschaft selbst. Aber was kümmert mich die Verwertung von gestern, wenn das Konto noch immer in der EDV herumgeistert ?

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Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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