Rechtsschutzversicherungen decken das Risiko verschiedener Streitigkeiten erst nach einer gewissen Wartezeit (zumeist 3 Monate), um zu verhindern, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn ein Streit kanpp bevorsteht.
Schreiben einer Rechtsschutzversicherung an meine Mandantin, das ich in Kopie bekommen habe:Für das betroffenen Risiko besteht seit 18.3.201 ein Rechtsschutzversicherungsvertrag (wirkungsvoll nach Ende der Wartezeit von 3 Monaten). Da der Versicherungsfall vor Wirksamwerden des Versicherungsschutzes eingetreten ist, können wir für diesen Schaden keine Kostenhaftung übernehmen.Darauf habe ich heute so geantwortet:Sehr geehrte Frau Heinzl !
Nachdem - gemäß Ihrem Schreiben vom 31.5.2010 - seit dem Jahr 201 und somit doch immerhin seit 1.809 Jahren (oder 21.708 Monaten) Versicherungsschutz besteht, ersuche ich höflich Ihre Deckungsablehnung nochmals zu überdenken.
Auch sonst wünsche ich Ihnen einen unterhaltsamen Tag.
Liebe Grüße aus Wiener Neustadt
Michael Kadlicz
Mal sehen, ob's was hilft...
m.kadlicz - 30. Sep, 09:12
"Richtig ist, dass die Zweitklägerin im Unternehmen der Beklagten als Putzfrau beschäftigt war. Allerdings wurde dieses Beschäftigungsverhältnis nicht grundlos durch die Beklagte aufgelöst. Vielmehr hat die Zweitklägerin mit der Begründung gekündigt, im Betrieb der Beklagten sei es ihr zu schmutzig."
Alle paar Jahre stellt sich gelegentlich das trügerische Gefühl ein, nach so langer Zeit in dem Job könne einen nichts mehr überraschen. Und dann kommt sowas und stellt den Realitätsbezug wieder her.
Sciscitor - 16. Jul, 21:31
Nach 1 1/2 Jahren wurde heute ein Verfahren vom Bezirksgericht Wiener Neustadt abgeschlossen, in dem über € 793,71 gestritten wurde. Nachdem eine KFZ-technischer Sachverständiger notwendig war und einige Verhandlungen, machen die Kosten des Verfahrens immerhin € 7.985,95 aus ( € 2.335,13 auf Beklagtenseite und €5.650,82 auf Klagsseite).
Also mehr als 10x mehr Kosten als Forderung.
Das ist aber dann zum Glück doch relativ selten...
m.kadlicz - 14. Jun, 15:33
Weil ich gerade Entscheidungen zu einer Reisepreisminderung suche, habe ich das Glück etwas über das Leben (und Trinken) zu lernen:Das Fehlen von Sektgläsern in einer Almhütte begründet keinen Reisemangel, da Sekt auch im Saftglas seinen vollen Geschmack entfaltet. Anders wäre dies, wenn in einem Luxushotel Sekt in Saftgläsern serviert würde. (AG Offenburg 1 C 357/94)Die besondere Luft in Luxushotels scheint dem Sekt zu schaden, schafft er es doch dort offenbar nicht, seinen vollen Geschmack auch im Saftglas zu entfalten...
m.kadlicz - 7. Jun, 11:30
Ein Satz an dem sicher (auch) mein Mitautor Gefallen finden wird:Unsere Mandantin hat uns Ihr Schreiben vom 7.5.2010 übergeben. Vorbehaltlich weiteren Vorbringens dürfen wir darauf Bezug nehmend wie folgt Stellung nehmen:
Warum Einfach, wenn's doch auch so schön kompliziert geht ?
m.kadlicz - 7. Jun, 09:50
Ausnahmsweise einmal ein Hinweis auf ein Fremdangebot:
Unter
http://richtervereinigung.at/fr/ stellt die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter einen Fristenrechner in einer Testversion zur Verfügung (JavaScript muss aktiviert sein).
Als gestandene Rechtspraktiker brauchen wir das natürlich nicht ... aber praktisch ist es schon.
Sciscitor - 25. Mai, 20:32
Aus einem Abschlussbericht der Polizei:Er war leicht alkoholisiert, aber zeitlich und örtlich eruiert
Und vermutlich auch orientiert, aber das muss man sich halt dazudenken...
m.kadlicz - 25. Mai, 15:26
Aus einer Immobilienanzeige:...gepflegter Altbau mit uneinsichtigem GartenJa die Gärten werden wirklich immer renitenter...
m.kadlicz - 21. Mai, 10:06
Ein Mandant bekommt ein Schreiben von der
Wirtschaftskammer aufgegeben am
23.3.2010.
Darin wird er auf einen Termin für einen Kurs hingewiesen, den er machen will. Termin des Kurses:
7.1.2010 - 2.2.2010
Rasch und unbürokratisch...
m.kadlicz - 24. Mär, 16:42
Es gibt ja grundsätzlich 3 Arten von Kollegen und Kolleginnen:
1. Diejenigen, die unauffällig sind - nicht besonders nett, nicht besonders unnett - ok
Das ist die Mehrzahl...
2. Die wirklich mühsamen, mit denen ein (meist überflüssiger) Streit vorprogrammiert ist.
Das ist zum Glück die Ausnahme...
3. Die wirklich sehr netten, angenehmen, kolligialen.
Das ist leider auch nicht allzu häufig...
Und heute ist mir wieder einmal einer aus Kategorie 3 über den Weg gelaufen. Herzliche Grüße nach Graz !
m.kadlicz - 23. Feb, 14:00
Aus dem Schreiben einer Werbefirma an unseren Mandanten:In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass mündliche Vereinbarungen der Schriftform bedürfen...Das ist doch einmal klar formuliert !
m.kadlicz - 10. Feb, 09:06
Heute habe ich wieder einmal
gelesen, dass es in der Steiermark "hunderte Geschädigte" durch ein Pyramidenspiel gibt.
Die allseits beliebten Schenkkreise...
Nun ist mir klar, dass meinen Blog nicht ganz Österreich liest (um es vorsichtig zu sagen).
Für die ach so armen "Geschädigten" wäre es aber vielleicht gewinnbringend gewesen. Ich habe ja bereits
am 7.5.2007 berichtet, dass diese Dinge schlichte Betrügereien sind, die einfach nicht funktionieren
können.
Aber mit der Dummheit lassen sich eben nach wie vor die besten Geschäfte machen.
m.kadlicz - 10. Feb, 08:37
Vorweg: Schließt man vor Gericht einen Vergleich wird häufig vom Richter/ der Richterin der Vergleichstext handschriftlich aufgezeichnet (allenfalls wird ein Formular verwendet, das oft vorkommende Formulierungen schon enthält).
Im Tonbandprotokoll findet sich dann nur der Hinweis, dass der in Langschrift angeschlossene Vergleich (der handgeschiebene) abgeschlossen wurde.
So einen Vergleich habe ich vorige Woche abgeschlossen und heute die Übertragung des Tonbandprotokolls bekommen. Das sieht dann so aus:Die Parteien schließen nunmehr den in Landschrift angeschlossenen Vergleich.
Das ist ein vertretbarer Kompromiss zwischen Handschrift und Langschrift, finde ich.
Mal ganz abgesehen davon, dass das Wort Langschrift an sich schon irgendwie antiquiert ist, weil heute ja ohnehin kaum noch stenographiert wird.
m.kadlicz - 21. Jan, 16:27