Montag, 7. Mai 2007

Ratespiel

Das Bild enthält die Unterschrift eines Notars.

Unterschrift

Wer mir sagen kann um welchen es sich handelt, den lade ich auf ein Eis ein.
Ich glaube ja, dass wer versucht hat ihm die Urkunde während der Unterschrift wegzuziehen und es daher zu der beachtlichen Länge der Unterschrift kommt.
:-)

Schenkkreis

Von € 10.000,00 auf € 80.000,00 in 4 Monaten, ohne zu arbeiten ?
Natürlich geht das - selbstverständlich - ganz klar - wie kann man nur daran zweifeln ?

Ich hatte am Samstag das äußerst fragwürdige Vergnügen bei einer Werbeveranstaltung für einen Schenkkreis dabei zu sein.

Zwei Dinge haben mich verblüfft:
1. Dass das relativ öffentlich gemacht wird, obwohl es in Österreich ganz klar verboten ist soetwas zu initiieren. (§ 168a StGB)
2. Dass da wirklich eine Menge Menschen sitzt und daran glaubt, dass das funktioniert.

Das Prinzip ist einfach und schon 1.000 mal schief gegangen. 8 Menschen zahlen an einen Menschen jeweils € 10.000,00 in der Hoffnung, dass sie über insgesamt 3 Stufen selbst in die sogenannte "Poleposition" kommen, in der dann sie ihrerseits beschenkt werden. Voraussetzung für das Aufrücken ist, dass man seinerseits wider neue Schenkwütige anwirbt.
Die Schenkungen finden dann in Deutschland statt, "weil dort eine Freibetrag für Geschenke in Höhe von € 5.400,00 besteht". Wenn man das Geld ( mit dem man beschenkt wird) nach Österreich zurückbringt," kann man sich ja überlegen, ob man davon dem Finanzamt erzählt , oder nicht."

Dass dieses System natürlich nur funktioniert, wenn die Gruppe der Menschen, die bereit sind für diesen Unsinn € 10.000,00 auszugeben, unbegrenzt (!) wächst ist eigentlich auf den ersten Blick klar, wird von den meisten aber offenbar doch nicht verstanden.

Sehr interessante - mathematische und auch rechtliche Links in der Folge.

Interessengemeinschaft der Schenkkreisgeschädigten
Schenkkreise in Wikipedia
Abzocke mit Schenkkreisen von Wolfram Gagern (Auch sehr guter mathematischer Überblick, warum das nicht funktionieren kann).

Zusammenfassung:
1. Solche "Veranstaltungen" sind verboten (§ 168a StGB)
2. Die "Schenkungen" sind rückforderbar, weil es sich insgesamt um ein nichtiges Geschäft handelt.
3. 87,5 % aller Teilnehmer verlieren ihr Geld garantiert.

Noch Fragen ?

Donnerstag, 26. April 2007

Schlagschatten, Schattenspitzen und vorkragende Dächer

Als Nachlese zum gestrigen Eintrag hier noch die schönsten Blüten gerichtlicher Sachverhaltsfeststellungen aus dieser Entscheidung:
Das auf dem Grundstück der Kläger befindliche Einfamilienhaus ist in Bungalowbauweise ohne ausgebautes Obergeschoss errichtet. Aus architektonischen Gründen besitzt das Haus ein vorkragendes Dach. Im nordwestlichen Bereich des Hauses liegt eine etwa 8 x 8 m große Terrasse. Das überstehende Dach ist so konstruiert, dass es Schatten verursacht und auch ohne die Fichten der Schatten des Daches selbst unter Berücksichtigung der Nordwestausrichtung des Bauwerkes und seiner Terrasse den Lichteinfall in die Fenster des Wohnhauses massiv behindert. In dem dem Haus zugewandten Bereich weisen die überkragenden Dächer schwarz-braun lasiertes Holz auf. In dem dem Grundstück der Beklagten zugewandten westlichen Bereich des Hauses. Der Kläger liegen Wohnzimmer, Diele, Schlafzimmer und Esszimmer. Zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr jeden Tages müssen die Kläger im Haus künstliche Beleuchtung einschalten, allerdings nicht wegen der Beeinträchtigung durch die Fichten der Beklagten, sondern aufgrund der Lage und Bauweise des Hauses.
Vom 20. April bis 23. August (126 Tage) beeinträchtigen die Fichten der Beklagten zu Mittag (12.00 Uhr MEZ) das Grundstück der Kläger überhaupt nicht. Bei einer Sonnenhöhe von 27 oder 26° gibt es vom 4. November bis 6. Februar (95 Tage) bzw vom 5. November bis 3. Februar (91 Tage) um 12.00 Uhr MEZ eine starke Beeinflussung des Grundstückes der Kläger durch die Fichten. Eine fotometrische Vergleichung an beiden Grundstücken ergibt einerseits die Abdunkelung der Wohnräume des Hauses der Kläger durch den starken Eigenbewuchs, andererseits erfolgt durch Streulicht eine geringfügige Aufhellung des Schlagschattens der Fichten der Beklagten. Ab dem 21. Februar gibt es morgens zwischen 7.00 und 8.00 Uhr MEZ eine Stunde volle Sonne, genauso wie es am 18. Oktober morgens zwischen 7.00 und 8.00 Uhr MEZ
noch immer eine volle Stunde Sonne gibt. Die Mittagszeit bezieht sich auf den Höchststand der Sonne. Nach MEZ ist der Höchststand der Sonne 12.00 Uhr. Nach Sommerzeit ist der Höchststand der Sonne 13.00 Uhr. Unter Berücksichtigung der Sommerzeit ergibt sich vom 26. April bis 16. August (102 Tage) überhaupt keine Beeinträchtigung des Grundstückes der Kläger durch die Fichten (gemeint: bei Höchststand der Sonne). Vor dem 20. April nach Sommerzeit 11.30 Uhr beginnen die Schattenspitzen langsam zu wachsen; ebenso nach dem 23. August Sommerzeit 11.30 Uhr.

Mittwoch, 25. April 2007

Wahlverwandtschaften

Manchmal - natürlich nur ganz selten und ausnahmsweise - scheint die Konzentration auch bei Richtern nachzulassen.

Das legt zumindest ein Dialog zwischen Richter und Zeugen nahe, der kürzlich eine Strafverhandlung bereicherte:

Richter: "In welchem Verhältnis stehen Sie zum Beschuldigten?"

Zeuge: "Er ist mein Stiefsohn."

Richter: "Wie ist das genau?"

Zeuge: "Die Mutter des Beschuldigten ist meine Frau."

Richter: "Und in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen Sie zu Ihrer Gattin?"

Allseitige Verblüffung über die Frage - außer beim Gericht...

Die Fichte im Recht

Bis jetzt hat sich unsere in loser Folge erscheinende Naturkundeserie ja nur auf die "Fauna" bezogen.

Eine aktuelle Entscheidung des OGH ermuntert jetzt aber dazu, auch die "Flora" einzubeziehen.

Sie kommt zu ihrem Recht: Die gemeine Fichte
GemeineFichte

Allerdings nicht nur eine, sondern 55 Stück mit einer durchschnittlichen Höhe von 22 Metern.
Wie diese Fichten in eine Entscheidung des OGH kommen?
Nun: Seit 1.7.2004 sieht der neue Abs. 3 des § 364 ABGB vor, dass der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von
dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen [kann], als diese das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen."
Und in seiner ersten subtanziellen Entscheidung zu dieser neuen Gestzesbestimmung hatte der OGH zu entscheiden, ob das hier der Fall war.
Die Entscheidung (8 Ob 99/06a) ist vor allem auch wegen der Sachverhaltsfeststellungen lesenswert.
Das Gericht hat detaillierte Feststellungen darüber getroffen, an welchen Tagen der Lichteinfall wie beeinträchigt wird oder eben nicht.

Das Ergebnis ist dann im Vergleich dazu relativ kurz:Hier steht fest, dass die Fichten den Lichteinfall in den Wohnräumen deshalb nicht kausal beeinträchtigen, weil bereits aufgrund der konkreten Bauweise des Hauses selbst zu Mittag unabhängig von den Fichten immer künstliches Licht eingeschaltet werden muss. Das Vorbringen der Kläger, die Fichten führten zu einer unzumutbaren Lichtbeeinträchtigung in ihren Wohnräumen, hat sich somit nicht erwiesen.

Montag, 16. April 2007

Vektorfelder am AMS

Nicht, dass es besonders wichtig wäre, aber diesen Artikel in der Presse zu den Weiterbildungsmaßnahmen des AMS finde ich einfach zu köstlich.
Lesen und schmunzeln, oder den Kopf schütteln, je nach Laune...

Donnerstag, 12. April 2007

Ich bin eh nicht das, wofür Sie mich halten...

Was ich gerade in meinem Postfach gefunden habe:SMS Bomber gibt es hier: www.....de
(Oder geben Sie bei Gogle sms-attack ein und Sie finden uns direkt)
Dies ist ein Angebot einer Verlinkung mit Ihrer Webseite, keine
Werbe-Email!
Schicken Sie SMS-Bomben!
Also ich sage ja immer: Was aussieht wie ein Hase und läuft wie ein Hase, ist meistens auch einer, aber was weiß ich schon ?

Nebenbei: Gogle ist auch schön, wenigstens sorgfältig vorbereitet dieser Nicht-Spam

Hellseherische Fähigkeiten

Ein Schreiben des Landesgerichts für Strafsachen Graz an das Landesgericht für Strafsachen Wien:In der bezeichneten Strafsache gegen ...wurde das Verfahren aus dg. .../05 ausgeschieden und dem Landesgerichts für Strafsachen Graz mit einer so geringen Anzahl von Aktenstücken abgetreten, dass nur mehr mit hellseherischen Fähigkeiten (die wir nicht haben) erkannt werden kann, warum wir diese Aktenstücke überhaupt bekommen haben und was Gegenstand der Ermittlungen war.
Wir schlagen daher vor:
a) uns werden die zu dieser Sache vorhandenen Originalakten übermittelt und wir stellen einen brauchbare Verhandlungsakte zusammen
b) wir bekommen eine vollständige Aktenkopie, oder
c) wir bekommen eine Kopie aller maßgeblichen Aktenbestandteile, wie laut a) vorgesehen.

Am Rande sei bemerkt:
die hier vorgenommene Aktenzerteilung ist ein Musterbeispiel unökonomischer Vorgangsweise, führt dazu, dass die wesentlichen Zeugen mit hohem Aufwand durch Österreich reisen, zahlreiche Verfahren mit identem Beweisthema durchgeführt werden müssen und bei ersten Kontaktaufnahmen (Vertreter der Geschädigten, Polizeibeamter, Verteidiger) durchaus zutreffend die entsprechende Verärgerung zum Ausdruck gebracht wurde.
Na das sind doch einmal offene Worte. Die Hervorhebungen stammen allerdings von mir.

Montag, 9. April 2007

Sinngemäß

Im Zuge polizeilicher Erhebungen wurde die Lebensgefährtin eines Zeugen unter anderem damit konfrontiert, dass sich der Gute bei seinen Ausflügen ins nordöstliche Ausland in diversen einschlägigen Lokalen vergnügt hat. Ganz neu dürfte ihr dieser Umstand allerdings nach dem Polizeibericht ohnehin nicht gewesen sein, findet sich doch dort folgende Passage:
...nach Vorhalt dieses Sachverhaltes zeigte sich N. N. davon durchaus informiert (sinngemäß: "War schon wieder bei den Huren im Ausland.").
Wenn das sinngemäß war, will ich gar nicht wissen, was sie wörtlich gesagt hat.

Samstag, 7. April 2007

Buona Pasqa

... haben uns unsere Stammitaliener - wie immer lautstark - gewünscht.

Und das wünschen wir natürlich auch allen unseren Lesern!

Donnerstag, 5. April 2007

Doch nicht weg.

Im letzten Beitrag habe ich ja noch irgendwie daran geglaubt, dass der besagte Akt seinen Weg nach Deutschland findet.
In der Verhandlung gestern hat der Richter aber noch eine Abkürzung des Verfahrens gefunden.
Er hat einfach geschlossen. Die Einvernahmen in Deutschland führt er nicht durch, weil er hat ja eh schon eine Urkunde, wo das Gegenteil von dem drinnen steht, was wir behaupten. Genau darum dreht sich dieses Verfahren aber, nämlich um unsere Behauptung, dass ein Vertrag wie in dieser - für den Richter offenbar sehr beweiskräftigen - Urkunde, nicht zustande gekommen ist.(Die näheren Details wären hier etwas zu umfangreich, um sie einigermaßen verständlich darzustellen).
Aber bei ihm hat "ein Zeuge noch nie eine Urkunde widerlegt".

Der liebe Kollege Auer hat damit ein Mittagessen gewonnen, da ich mit ihm gewettet habe. Ich habe behauptet, dass der Richter sicher nicht Schluss macht, ohne die beantragten Zeugen einvernehmen zu lassen.

Dabei habe ich gedacht "Wien ist anders" - Vielleicht sollte sich Kärnten auch einen neuen Werbespruch einfallen lassen, weil "Urlaub bei Freunden" finde ich eigentlich nicht mehr allzu treffend.

Montag, 2. April 2007

Nur weg damit !

Deutsche Gerichte sind mit Rechtshilfeersuchen offenbar überaus schnell. Nur die Chance muss man ihnen geben...

In einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt kämpfen wir jetzt schon seit 2005 darum, dass der Akt für die Einvernahme von 2 Zeugen nach Deutschland geschickt wird. Im Prozessprogramm vom 19.10.2005 findet sich folgende Passage: "Den Parteien wird bekannt gegeben, dass für den Fall, dass kein Vergleich zustande kommt, sodann die Einvernahme der Zeugen X und Y im Rechtshilfeweg in der BRD durchgeführt werden wird und sodann die Zeugen vor dem erkennnenden Gericht und die Parteienvernehmung durchgeführt wird."

Dass kein Vergleich zustande kommt, war sehr schnell klar. In einer weiteren Tagsatzung am 4.5.2006 (!) wurde dann nochmals bekräftigt: "Die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wird zur Einvernahme der von der beklagten Partei beantragtren Zeugen im Rechtshilfeweg auf unbestimmte Zeit erstreckt."

Ungeachtet des entschlossenen Tons ist bis zur nächsten Verhandlung am 11.1.2007 gar nichts passiert. In dieser Verhandlung hat der Richter bekannt gegeben, dass er vor Einvernahme unserer Mandantin den Akt sicher nicht zu Rechtshilfeeinvernahmen schicken wird. Und Punkt.

Na bitte, am 4.4.2007 ist jetzt die insgesamt 5. Verhandlung.
Bisher einvernommeme Parteien: 0 (In Worten: Null);
Bisher einvernommene Zeugen: 0 (In Worten Null).

Dabei hat es in der ersten Verhandlung am 23.6.2005 so gut begonnen: "...wird Einvernehmen darüber erzielt, dass bei der nächsten mündlichen Streitverhandlung, sofern möglich, bereits sowohl über die Unzuständigkeitseinrede als auch in der Sache selbst verhandelt und entschieden werden soll".

Kärnten, Urlaub bei Freunden.

Erstaunlich...

...aber nicht völlig überraschend ist, wenn von neun Rechtshilfeersuchen jene fünf, die sieben Zeugen betrafen und an diverse deutsche Gerichte gingen, inklusive eines verzogenen Zeugen, schneller wieder da sind, als die drei, die an österreichische Gerichte gingen. (Und damit meine ich nicht den Umstand, dass ich in diesem Post alle ungeraden Zahlen von 1 bis 9 unterbringen konnte.)

Donnerstag, 29. März 2007

Das ist ja UNGLAUBLICH...

Für meinen die Pedale tretenden Gastgeber, eine UNFASSBARE neue Entdeckung zu einem SENSATIONELLEN Preis und FANTASTISCHEN Anwendungsmöglichkeiten! Nur für kurze Zeit!

http://www.freewebs.com/tractionking/


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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