Mittwoch, 18. Oktober 2006

Kein Auto für Sexualstraftäter

Im RA-Blog lese ich in diesem Beitrag folgendes: Wolfgang Bosbach, innenpolitischer Sprecher der Union, will eine Gesetzesinitiative zur Eindämmung von Sexualstraftaten starten, nach der Sexualstraftäter, die ihre Strafe verbüßt haben, kein Auto mehr besitzen oder fahren dürfen. Die meisten Sexualstraftaten würden mit Hilfe eines Fahrzeugs vorbereitet oder begangen.RA Munzinger weist in den Kommentaren und auch in seinem eigenen Blog darauf hin, dass der § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz eine entsprechende Regelung bereits trifft:Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.In Österreich ist es etwas spezifischer in § 7 Abs 3 Zif 8 StVO geregelt:Verkehrunzuverlässig ist wer...eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gemäß den §§ 201 bis 207 oder 217 StGB begangen hat;Ich muss aber gestehen, dass ich in der Praxis noch nicht mit einem Führerscheinentzug auf Basis dieser Bestimmung konfrontiert war.

Kurz und bündig...

...ist der Titel mancher Verordnung.
Die Abkürzungen sind ja noch überschaubar, wenn auch nicht unmittelbar verständlich: BGBl. II Nr. 389/2006 KEM-V - viel schöner ist natürlich der Titel in seiner ganzen Pracht:Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die 6. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V), geändert wird
Bei Studium dieser Verordnung habe ich übrigens festgestellt, dass ich Klienten, die Probleme in diesem Bereich haben, nur zu einem Kollegen weiterschicken könnte, der versteht, was in der Verordnung geregelt wird.

Montag, 16. Oktober 2006

Lieferant

Auf einem seiner seltenen "Heimaturlaube" habe ich am Freitag endlich auch den Lieferanten wunderbarer Markenrechtsentscheidungen des HABM (hier und hier zB.) persönlich kennengelernt.
Schön wie das www über Ländergrenzen verbindet und einem die Gelegenheit gibt interessante Menschen kennen zu lernen.

Ich freue mich schon wieder auf news aus Alicante.

GmbH einfach

In Österreich eine GmbH zu gründen ist nicht ganz einfach und vorallem nicht ganz billig (mal ganz abgesehen vom Stammkapital).
Sehr beliebt ist daher zum Beispiel die englische Ltd., die ohne Stammkapital auskommt.

Auch in Österreich soll eine "einfache" GmbH kommen, wie ich in diesem Presse-Artikel lese.
Alle wünschen sich diese Gesellschaftsform. Ausnahme werden wohl die Notare sein, die wieder ein paar Felle davon schwimmen sehen.

Donnerstag, 21. September 2006

Hausfrauenart

Aus einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Baden:
Diese Firma ist zur Ausübung folgenden Gewerbes berechtigt:

Reinigungsgewerbe umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben (Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern, ausgenommen Kellerabteile, Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von gehsteigen, Höfen und Parkplätzen) sowie die Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräten.


Soweit ich weiß, benutzen Hausfrauen und manchmal auch Hausmänner durchaus "Hilfen zum Hochsteigen" wenn sie Fensterputzen, aber dafür dürfte dann wieder eine andere Gewerbeberechtigung erforderlich sein, wenn man das berufsmäßig machen möchte.
Ich hoffe, dass die Gewerbebehörde streng über die Leiterlosigkeit der Ausübung wacht und im Falle des Zuwiderhandelns drakonische Strafen verhängt; Mit solchen Sachen ist schließlich nicht zu spaßen.

Freitag, 8. September 2006

Kosenamen für Exekutivbeamte

gibt es wohl auf der ganzen Welt.

Eine interessante Entscheidung dazu berichtet Udo Vetter:

Demnach hat das Landgericht Regensburg entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung "Bullen" für Polizisten nicht unbedingt beleidigend sei, da ein Beleidigungsvorsatz nicht festgestellt werden konnte und der Begriff in Bayern auch der Umgangssprache angehöre.

Ob das auch für den in Österreich weit verbreiteten "Kieberer" gelten würde, konnte ich nicht eindeutig klären.
Im RIS finden sich dazu nur zwei Entscheidungen des VwGH, in denen der Begriff vorkommt (hier und hier).

Dort allerdings ist die Beleidigungsabsicht klar: Sie leuchtet aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange hervor - wie das ABGB in § 6 ebenso blumig wie treffend formuliert.

Zu dieser Frage fällt mir auch noch eine kleine Anekdote aus meiner Praxis als Strafverteidiger ein:

Der Beschuldigte ist wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Die Amtshandlung wurde von Polizisten in Zivil durchgeführt.
Für die Frage der Strafbarkeit war deshalb wesentlich, ob dem Beschuldigten bewusst war, es mit Polizisten zu tun zu haben.

Zu dieser Frage als Zeuge befragt, hat der Beamte ebenso volksnah wie überzeugend berichtet: "Der Beschuldigte erkannte uns mit Sicherheit als Exekutivbeamte, da er auf unser Einschreiten mit den Worten: 'Ah, es Scheiss - Kieberer sad's ah scho da!' reagierte".

... der Renitente wurde verurteilt.

Donnerstag, 7. September 2006

Zu spät !!!

Wer bis jetzt nach dem vorigen Beitrag nicht zugeschlagen hat, hat seine Chance verpasst.

Inzwischen ist die Größe des Fendrich'schen Besitzes offenbar auch den Reakteuren des ORF verdächtig geworden und auf 1.000 Quadratmeter korrigiert worden.


Das führt zu einer Steigerung des m²-Preises um 1 000 000 % !!!

Schade eigentlich ...

Ein echtes Schnäppchen

ist derzeit zu haben -

zumindest, wenn man den öffentlich-rechtlichen Verlautbarungen unseres Rundfunks vertrauen kann.

Laut einer Meldung auf orf.at ist die Finca von Rainhard Fendrich auf Mallorca zu haben - um 7,5 Millonen Euro.

ABER: Lt. ORF hat sie 1000 Quadratkilometer Wohnfläche:

Fendrich

Das sind 1000 000 000 m² - was einen doch sehr leistbaren m²-Preis von 0,0075 € ergibt.

Also rasch zuschlagen ;-)

Dienstag, 29. August 2006

Brunei Darussalam, Cook Inseln, Marshallinseln und Oman

Was diese 4 Staaten gemeinsam haben ???

Die Auflösung gibt's hier.

Und das ist wohl ein schlagender Beweis, dass die österreichische Verwaltung auch in Wahlkampfzeiten wie geschmiert funktioniert, wenn uns solche nervenzerfetzenden Neuigkeiten - ohne unnötigen Aufschub - wie es in Gesetzen oft so schön heißt, bekannt gemacht werden, auf dass sich niemand mehr damit entschuldigen kann, dass ihm das nicht bekannt gewesen sei (vgl. § 2 ABGB)

Freitag, 11. August 2006

Doppelte Verneinung

Nachdem ja diese Woche Sprachwoche in diesem Blog ist (hier, hier und hier), ein Schmankerl, das ich gerade von einem Mandanten gehört habe:

Antialkoholfreies Bier

Na dann Prost...

Donnerstag, 10. August 2006

Wenn der liebe Kollege

sich offenbar für nicht tugendhaft genug hält, zu einer Ausschüttung der Maria Anna von Etrl'schen Stiftung zu gelangen, ist ihm die Lektüre des BGBl. II Nr. 299/2006 zu empfehlen.

Dann heißt es nur noch: Auswählen, inskribieren und anstrengen !

Urlaub

Ich bin morgen den letzten Tag in der Kanzlei und verabschiede mich dann in 16 x 24 Stunden süßes Nichtstun.

Leichten Herzens überlasse ich es damit auch Kollegen Auer hier für Einträge zu sorgen. Aber wer weiß, vielleicht meld' ich mich ja, um alle die brav arbeiten neidisch zu machen. ;-)

So long...

Dienstag, 8. August 2006

Mein Führerschein wird volljährig

Nachdem derzeit Kollege Auer die Welt (soweit sie irrtümlich hier landet) mit sprachlichen Finessen versorgt, möchte ich derselben (Welt) nur mitteilen, dass ich genau heute vor 18 Jahren meine Führerscheinprüfung bestanden habe. Am 8.8.88 - leicht zu merken, daher ist es mir auch gelungen.

Seither ist der Führerschein auch unterbrechungsfrei bei mir gewesen.

Oder ist oder, oder?

Oder kann oder auch und sein?

Diese eher (vorsichtig formuliert) nicht sehr venünftig scheinende Frage drängt sich bei der Lektüre einer Entscheidung des VwGH zur Niederösterreichischen Bauordnung auf.

Es geht um den § 54 der NÖ BauO:

Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich
Ein Neu- oder Zubau eines Bauwerks ist unzulässig, wenn für ein als Bauland gewidmetes Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder
dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder -höhe enthält und das neue oder abgeänderte Bauwerk

in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder Höhe von den an allgemein zugänglichen Orten zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken auffallend abweicht

oder

den Lichteinfall unter 45o auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf
den Nachbargrundstücken beeinträchtigen würde.
Zur Wahrung des Charakters der Bebauung dürfen hievon Ausnahmen gewährt werden, wenn dagegen keine hygienischen oder brandschutztechnischen Bedenken bestehen.


So weit, so (anscheinend) klar.

Aber weit gefehlt:

Wie der VwGH ausführt, kann der Gesetzgeber mit "oder" nur "und" gemeint haben:

Eine isolierte Betrachtung des Lichteinfalles würde, hielte man am Wort "oder" fest, letztlich dazu führen, dass eine geschlossene oder (allenfalls) gekuppelte Bauweise im ungeregelten Baulandbereich immer unzulässig wäre. Eine solche Absicht kann dem Gesetzgeber - man denke etwa an Ortskerne mit geschlossener Bauweise - keinesfalls unterstellt werden.



Und Punkt.

Zur (weiteren) Verrohung

der österreichischen Rechtssprache, gegen die der OGH so tapfer kämpft (siehe hier), erreicht uns heute ein weiteres Beispiel:

Eine Tagsatzung beim BG wird verlegt.

Der bekannt gegebene Grund: Urlaub des Nebenintervenientens.

P.S.: Vielleicht könnte man das hier überflüssige Genitiv-s ja dem OGH für das Bundesministerium übermitteln.

Während ich den Beitrag so tippe, beschleicht mich allerding der Verdacht, dass das Wort "Tagsatzung" für "normale" Menschen wohl auch nicht unbedingt zu den Glanzlichtern sprachlicher Schönheit zählen dürfte.

Montag, 7. August 2006

Vorsicht

ist die Mutter der Porzellankiste, dürfte sich eine Versicherung in einem Schreiben an uns gedacht haben:

In o.g. Angelegenheit legitimieren wir uns ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage als Haftplichtversicherer ...


???

Wie sich die Sachlage dadurch ändern sollte, ist mir nicht ganz klar, aber auch eine Änderung der Rechtslage bleibt für mich eher im Dunklen.

Das erinnert mich an einen Ausspruch eines schon ziemlich genervten Richters in einer Verhandlung zum gegnerischen Kollegen: "Herr Doktor, ich glaub', Sie stellen nicht einmal außer Streit, wie Sie heißen!"

Echt österreichisch ??!!

Bei der Suche nach etwas ganz anderem bin ich darauf gestoßen, dass im RIS auch die Bundesgesetzblätter seit 1945 zur Gänze abrufbar sind (so weit, so löblich).

Beim Blättern in den ersten Gesetzgebungsakten nach der Wiedererrichtung der Republik stößt man auch auf eher Skurilles:

Neben so hehren Kundmachungen wie der "Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs", der "Kundmachung über die Einsetzung einer provisorischen Staatsregierung" und der "Regierungserklärung" (hier) und einer Reihe von Gesetzen und Rechtsüberleitungen findet sich auch bereits am 28. Juni 1945 das Gesetz über Änderungen der Vergnügungssteuerordnung der Stadt Wien.

Wie heißt's so schön in einem Werbeslogan: "Diese Sorgen möchten wir haben!"

Unbeirrbare Streiter

für die Schönheit der deutschen (Rechts)sprache sind offenbar die Hofräte des 3. Senates des Obersten Gerichtshofes.

Nach der Verfassung ist der OGH zwar (nur) oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen (Art 92 B-VG).

In einer aktuellen Entscheidung (3Ob125/05m) kämpft der OGH aber auch tapfer um den richtigen Artikel für den lateinischen Fachbegriff für "Dienstbarkeit"

Wie der OGH schön begründet, heißt es "DIE Servitut".

Die irrige Auffassung, „Servitut" sei grammatikalisch sächlichen Geschlechts, kann wohl nur auf schwindende Lateinkenntnisse einerseits und die leider auch bei Verfassern von Wörterbüchern bestehende Unkenntnis der österreichischen Rechtssprache, andererseits zurückgeführt werden.führt der OGH aus.

Dass dem OGH (zumindest in der Veröffentlichung im RIS) das Genitiv-s beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur abhanden gekommen ist, ist sicher nur ein Redaktionsversehen.

Falls nicht, ein Antrag nach Art. 8 Abs 1 B-VG ist schon in Vorbereitung ;-)


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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