Statistisch teurer
Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006, BGBl. I Nr. 104/2006, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 14. Juni 2006 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindexes 2000 für den Monat April 2006 verordnet:Alles teurer ab August.
Eine Klage mit einem Streitwert von bis zu Euro 7.270,00 zB. 257,00 statt bisher 233,00
Wer eine Forderung in einem Konkurs anmeldet zahlt ab 1.8.2006 Euro 19,00 statt bisher 17,00.
Zwei Beispiele aus einer langen Liste im BGBl II Nr. 252/2006
Eine Klage mit einem Streitwert von bis zu Euro 7.270,00 zB. 257,00 statt bisher 233,00
Wer eine Forderung in einem Konkurs anmeldet zahlt ab 1.8.2006 Euro 19,00 statt bisher 17,00.
Zwei Beispiele aus einer langen Liste im BGBl II Nr. 252/2006
m.kadlicz - 5. Jul, 07:22