Am Donnerstag (1.6.2006) tritt das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft (
BGBl. I Nr. 55/2006).
Der österreichische Gesetzgeber regelt damit einen überaus sensiblen Bereich des Lebens, nämlich das Sterben.
§ 2. (1) Eine Patientenverfügung im Sinn dieses Bundesgesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.Es wird zwischen 2 Formen unterschieden:
Die
verbindliche Erklärung, die relativ strengen Formalerfordernissen unterliegt und
die
beachtliche Erklärung, die diesen Formalerfordernissen nicht entspricht und daher nur für die Ermittlung des Willens des Patienten beachtlich sein soll.
Einen guten Überblick gibt
Kollege Kunz in der Presse.
Ein kleines PS. aus Standessicht: Endlich ist es einmal gelungen wichtige Beurkundungen nicht nur vor Notaren zu ermöglichen. Verbindliche Patientenverfügungen können nämlich auch vor Rechtsanwälten abgegeben werden.