Samstag, 20. Mai 2006

Kühe und PKWs

Es ist schön, wenn sogenannte "Entscheidungsorgane" trotz der angeblich so trockenen juristischen Materie ihren Humor nicht verlieren.
Und so kommen in einer Entscheidung (Pdf) der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt zwei grundsätzlich verschiedene Erscheinungen zu Ehren:
Eine Kuh und ein Personenkraftwagen. Wie das ?Zunächst ist zu festzustellen, dass die Tatsache, dass sich fast alle möglichen Waren und Dienstleistungen mit einer Kreditkarte erwerben lassen, nicht dazu führen kann, dass Waren und Dienstleistungen der unterschiedlichsten Art als markenrechtlich ähnlich angesehen werden. Ein Personenkraftwagen wird nicht einer Kuh ähnlich, nur weil die beiden sich mit Hilfe einer Kreditkarte erwerben lassen. Insofern ist der angefochtenen Entscheidung zuzustimmen.Ich kenne mich mit dem Erwerb von Kühen nicht so aus, aber das Argument hat was für sich.

Herzlichen Dank an Wolfgang Schramek für den Hinweis, der sozusagen an der Quelle, nämlich in Alicante, sitzt.

Guter Vorsatz:

Wieder ein bissl regelmäßiger bloggen.

Die letzten Wochen waren wenig ergiebig.Ich gelobe Besserung. Immerhin: Wolfgang hat unsere Ehre ein wenig gerettet und die Verpackung der Eurofighter verewigt.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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