Nach heldenhaftem Kampf gegen die Schneemassen endlich das eigene Auto und den darunter versteckten Parkplatz freigeschaufelt ? Gratuliere !
Und jetzt schnell irgendetwas in die Parklücke stellen, das klar macht, dass der Parkplatz nicht allen, sondern nur dem braven Schaufler gehört (er hat ja schließlich auch geschwitzt) ?
Wie im
Artikel auf orf.at richtig bemerkt, ist das unzulässig.
In
§ 82 StVO steht nämlich unter anderem:
Das Aufstellen von Kisten, Brettern, Tafeln u. dgl. auf Parkflächen ist unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 bis 6 verboten.Dafür zahlt man bis zu € 726,00 (
§ 99 Abs 3 lit d StVO)
Mal ganz abgesehen von den wirklich schönen Diskussionen, die bei einer solchen Gelegenheit entstehen können, bis hin zu zumindest leichten Körperverletzungen.