Freitag, 10. Februar 2006

Erwähnenswert !

Man sollte es ja eigentlich nicht glauben, aber Folgendes ist tatsächlich erwähnenswert:

In einer Strafverhandlung gestern am LG Wr. Neustadt hat die Richterin aufmerksam meinem Plädoyer zugehört. Nachdem ich einen rechtlich neuen Aspekt darin aufgeworfen habe, hat sie die Verhandlung vor der Urteilsverkündung für 10 min. unterbrochen, um sich das Rechtsproblem in einem Kommentar anzusehen. Danach erst hat sie das Urteil verkündet. Wobei sie nachvollziehbar begründet hat warum sie meiner Argumentation teilweise nicht folgt.

Und das ist so besonders ? Ja !
Das Plädoyer wird von vielen Strafrichtern dazu genutzt das mündlich zu verkündende Urteil noch kurz zu notieren, oder dazu an das Mittag/Abendessen zu denken, oder dazu die Seele baumeln zu lassen, oder dazu sich zu wundern, warum der Anwalt sich so bemüht, wo doch ohnehin schon feststeht, was 'rauskommt.

Traurig aber wahr.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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