Dienstag, 24. Januar 2006

Wie kommt Ihr auf mich ?

Zum Beispiel so:

Suchanfrage: schuft
Suchanfrage: Werwölfe
Suchanfrage: Yoga Wiener Neustadt
Suchanfrage: trinkfest
Suchanfrage: poesie

refferer sind schon was feines !

Motorische Störung

Was mir am Morgen Freude macht: Einen Beitrag fast fertig schreiben und dann durch die irrtümliche Betätigung irgeneiner (geheimen ?) Tastenkombination plötzlich im Fenster für einen neuen Beitrag landen ohne, dass der gerade mühevoll getippte noch auffindbar wäre.

Für flinke Finger

Das Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005 (BGBl I Nr. 15/2006) lässt einen durch die schönen Verweise kreuz und quer durch verschiedene Normen sicherlich keine Langeweile aufkommen:Auf Anlagen zur Erzeugung oder Verarbeitung von Schieß- und Sprengmitteln im Sinne des § 1 Abs. 1 des Schieß- und Sprengmittelgesetzes, BGBl. Nr. 196/1935, die die Kriterien der Z 4.6 der Anlage 3 zu diesem Bundesgesetz erfüllen oder in denen in der Anlage 5 zu diesem Bundesgesetz genannte gefährliche Stoffe mindestens in einer im § 84a Abs. 2 angeführten Menge vorhanden sind, sowie auf Anlagen zur Lagerung von Schieß- und Sprengmitteln, in denen in der Anlage 5 zu diesem Bundesgesetz genannte gefährliche Stoffe mindestens in einer im § 84a Abs. 2 angeführten Menge vorhanden sind, finden die Bestimmungen über die Betriebsanlagen und die damit zusammenhängenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes (§§ 74 bis 84h, 333 bis 338, 353 bis 360, 362, 366 und 371 bis 373) Anwendung. Auf diese Anlagen sind die Bestimmungen des Schieß- und Sprengmittelrechts unbeschadet des § 376 Z 48 nicht anzuwenden.Viel Spaß beim Blättern

Bulle schlägt Drache

"Red Bull" kennt fast jeder. Man kann also mit gutem Gewissen von einer bekannten Marke sprechen.
Da ist die Verlockung natürlich groß ein wenig an der Bekanntheit mitzunaschen und ein eher plumpes Imitat zu vertreiben.
"Red Dragon" ist allerdings abgestürzt.
Der OGH (4 Ob 122/05b) hat die Herstellung und den Vertrieb verboten (indem er die Unterinstanzen bestätigt).
Wenn man sich das Bild im Presse-Artikel ansieht, ist sofort klar, dass es sich bei der Gestaltung und der Namenswahl nicht um einen "Zufall" handelt. Die Vermutung, die der Drache nicht entkräften konnte, dass er die Bekanntheit des Bullen in unlauterer Weise ausnützen wollte, wird wohl stimmen.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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