Ärgernis
Aus einer Strafanzeige: Durch das vorangeführte Verhalten des NN wurde die öffentliche Ordnung vor dem Gasthaus H gestört und rief bei den anwesenden Gasthausbesuchern Ärgernis hervor.
Dass dieses Verhalten (eine Körperverletzung) anderen Gästen überhaupt aufgefallen ist findet sich zwar nicht im Akt, aber das ist ja scheinbar nicht so wichtig. Weil eine kleine Verwaltungsstrafe - neben dem Strafverfahren - geht immer, meint die Polizei offenbar.
Dass dieses Verhalten (eine Körperverletzung) anderen Gästen überhaupt aufgefallen ist findet sich zwar nicht im Akt, aber das ist ja scheinbar nicht so wichtig. Weil eine kleine Verwaltungsstrafe - neben dem Strafverfahren - geht immer, meint die Polizei offenbar.
m.kadlicz - 4. Jan, 10:42
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