Er will halt nicht
Ich danke für Ihr Schreiben vom 23.11.05.
Ihre Argumentation zu den geltend gemachten Pflegekosten kann ich nicht teilen. Nach herrschender Rechtssprechung ( 2 Ob 99/02a) sind ersatzfähig die Bruttokosten einer Pflegeleistung durch professionelle Hilfskräfte, auch wenn die Pflege durch Familienmitglieder durchgeführt wurde.Jetzt hätte ich doch gehofft, dass sich der Referent die Entscheidung, die ich ihm als Link gleich mitgeliefert habe durchliest.
Aber...folgende Antwort: Ein "Ankauf" von Pflegeleistungen hat ja nicht stattgefunden, sondern es ist die Pflege von Familienbmitgliedern durchgeführt worden. Aus diesem Grund kann auch nicht der Stundensatz einer konzessionierten Pflegeinstitution zugrunde gelegt werden.Ich fühle mich also ignoriert und werde halt klagen müssen.
Ihre Argumentation zu den geltend gemachten Pflegekosten kann ich nicht teilen. Nach herrschender Rechtssprechung ( 2 Ob 99/02a) sind ersatzfähig die Bruttokosten einer Pflegeleistung durch professionelle Hilfskräfte, auch wenn die Pflege durch Familienmitglieder durchgeführt wurde.Jetzt hätte ich doch gehofft, dass sich der Referent die Entscheidung, die ich ihm als Link gleich mitgeliefert habe durchliest.
Aber...folgende Antwort: Ein "Ankauf" von Pflegeleistungen hat ja nicht stattgefunden, sondern es ist die Pflege von Familienbmitgliedern durchgeführt worden. Aus diesem Grund kann auch nicht der Stundensatz einer konzessionierten Pflegeinstitution zugrunde gelegt werden.Ich fühle mich also ignoriert und werde halt klagen müssen.
m.kadlicz - 2. Jan, 08:54
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