Alles getan...
Aus einem Urteil:
Für die hier streitgegenständliche Gegenforderung ist letztlich der Beklagte beweispflichtig. Der Beklagte hat (fast) alles getan, um seiner Beweispflicht nicht nachzukommen:
a) Er hat seinem Anwalt zuerst falsche und unvollständige Information erteilt (...)
b) Eine schriftliche Mängelrüge der Schäden liegt nicht vor.
c) Fotos der Schäden wurden dem Gericht nicht vorgelegt (entweder wurden sie niemals gemacht oder tatsächlich bereits wieder gelöscht)
Letztlich gewinnt der Beklagte aber doch, weil er besonders glaubwürdig ist, da er es offensichtlich nicht von vorn herein darauf angelegt hat unberechtigt die Zahlung zu verweigern, da er sich sonst besser vorbereitet hätte.
Neue Taktikvarianten tun sich auf.
Für die hier streitgegenständliche Gegenforderung ist letztlich der Beklagte beweispflichtig. Der Beklagte hat (fast) alles getan, um seiner Beweispflicht nicht nachzukommen:
a) Er hat seinem Anwalt zuerst falsche und unvollständige Information erteilt (...)
b) Eine schriftliche Mängelrüge der Schäden liegt nicht vor.
c) Fotos der Schäden wurden dem Gericht nicht vorgelegt (entweder wurden sie niemals gemacht oder tatsächlich bereits wieder gelöscht)
Letztlich gewinnt der Beklagte aber doch, weil er besonders glaubwürdig ist, da er es offensichtlich nicht von vorn herein darauf angelegt hat unberechtigt die Zahlung zu verweigern, da er sich sonst besser vorbereitet hätte.
Neue Taktikvarianten tun sich auf.
m.kadlicz - 28. Sep, 15:03
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