Mittwoch, 14. September 2005

Pilze sammeln jetzt auch an ungeraden Tagen

Eine Welle der Erleichterung geht durch die Tiroler Schwammerlsucher.
Die neue Pilzschutzverordnung sieht vor, dass Pilze täglich zwischen 7.00 und 19.00 Uhr in einer Menge von höchstens zwei Kilo pro Person gesammelt und befördert werden dürfen.
Die Verwendung von Rechen, Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln ist verboten. Auch organisierte Veranstaltungen zum Sammeln sind nicht zulässig.


Bericht auf ORF.at
Hier die bisherige restriktive Norm: § 2 Tiroler Pilzschutzverordnung.

Lawblog und Skeptiker

Skeptiker sehen nach den TV-Gerichtsshows einen neuen Tiefpunkt für Justitias Ansehen erreicht.

So beginnen die Salzburger Nachrichten einen Artikel der sich mit dem lawblog von Udo Vetter auseinandersetzt.
Wer diese Skeptiker sind kann man dem Artikel leider nicht entnehmen.

Blawgs und Gerichtsshows zu vergleichen, ist allerdings mehr als lächerlich, wenn man sich ein wenig mit der Materie auseinandersetzt.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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