Dienstag, 6. September 2005

Sammelt Euch

Der OGH nimmt Stellung zur "Sammelklage light". (via diepresse.com)
Es ist zulässig Ansprüche, die aus einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt erwachsen an einen Vertreter abzutreten, damit dieser sie mit einer Klage geltend macht. (4 Ob 116/05w)

Das wäre auch was für die Roboton - Geschädigten.

Falsche Briefkästen

Damit ist nicht zu spaßen !
Ab 1.6.2006 wird es ernst. Dann müssen Brieffachanlagen so gestaltet sein, dass alle Anbieter von Postdienstleistungen
Zugang (und Einwurfmöglichkeit) haben. ( § 14 PostG)
Bis zu 30.000,-- Euro Strafe sollen verhängt werden können. Der Entwurf der Novelle wird in Kürze den Ministerrat passieren.

Aber ganz so heiß wird's dann in der Praxis wohl nicht gegessen werden.

(via orf.at)

Scheidung online

Oder so etwas ähnliches bietet unter www.scheidungen.at Kollege Paumgartner.
Im Artikel der Salzburger Nachrichten betont er allerdings, dass das persönliche Gespräch mit den Scheidungswilligen natürlich nach wie vor notwendig ist und stattfindet. Das Formular das zum Ausfüllen bereitsteht ist also nichts anderes als eine erste Aufnahme der wesentlichen Daten.

Von "Bluff" spricht Kollege Tews und außerdem sei der Unterhaltsrechner ungenau.

Ich halte auch mehr vom persönlichen Gespräch, aber notwendige Basisinformation einzuholen, die in der Besprechung nur Zeit kostet, kann sicher nicht schaden. Eine Scheidung praktisch zur Gänze online abzuwickeln hielte ich schlicht und einfach für unseriös.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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