"unbegreiflich"
So nennt der VfGH das Vorgehen der zuständigen Behörde, die einer Jüdin, die am 12. März 1938 aus Österreich geflüchtet ist beschieden hat, dass sie fühestens ab dem 13. März 1938 verfolgt sein konnte, da erst an diesem Tag die nationalsozialistische Machtergreifung erfolgt sei.
Es zahlt sich absolut aus die Entscheidung im Volltext (pdf) zu lesen, da die Abneigung, um nicht zu sagen der Ekel, des VfGH vor der Entscheidung der Behörde, so klar ausgedrückt wird, wie es nur seltenst in Entscheidungen nachzulesen ist.
(hier die Pressemitteilung)
Es zahlt sich absolut aus die Entscheidung im Volltext (pdf) zu lesen, da die Abneigung, um nicht zu sagen der Ekel, des VfGH vor der Entscheidung der Behörde, so klar ausgedrückt wird, wie es nur seltenst in Entscheidungen nachzulesen ist.
(hier die Pressemitteilung)
m.kadlicz - 8. Apr, 07:40
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks