Mittwoch, 18. Oktober 2006

Kurz und bündig...

...ist der Titel mancher Verordnung.
Die Abkürzungen sind ja noch überschaubar, wenn auch nicht unmittelbar verständlich: BGBl. II Nr. 389/2006 KEM-V - viel schöner ist natürlich der Titel in seiner ganzen Pracht:Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die 6. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V), geändert wird
Bei Studium dieser Verordnung habe ich übrigens festgestellt, dass ich Klienten, die Probleme in diesem Bereich haben, nur zu einem Kollegen weiterschicken könnte, der versteht, was in der Verordnung geregelt wird.

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Michael Kadlicz

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