Samstag, 26. Dezember 2009

Verfahrensvereinfachung

In einem Weihnachtsgeschenk lesend, stoße ich auf folgende Passage:
Anwalt an Zivilgericht:
„In obigem Rechtsstreit hatten wir vergeblich auf eine Antwort auf unseren Schriftsatz gewartet.
Das Verfahren ist nunmehr seit rund 6 Jahren anhängig, und es lässt sich auch nicht vorhersehen, ob das Verfahren noch zu Lebzeiten der Parteien beendet werden kann.
Auf vielen Gebieten führt ein langer Reifungsprozess zu ganz besonderen, hervorragenden und geschätzten Ergebnissen, wie zum Beispiel bei der Lagerung von Cognac oder Whiskey. Für einen Rechtsstreit gilt diese Weisheit nicht, weil eine Partei auch bei längerer Verfahrensdauer nicht geduldig auf ein exzellentes Ergebnis warten kann, sondern verständlicherweise etwas unwirsch ist. Auch unser tröstender Hinweis an den Mandanten, dass die Prozesse in den Entwicklungsländern von Mittelafrika noch länger dauern, hat keinen rechten Beifall gefunden.
Wir bitten das Gericht deshalb um eine glaubhaft wirkende Schutzbehauptung für die Dauer des Verfahrens.“

Dazu passend der einige Seiten später im Faksimile abgebildete Erledigungsstempel an der Außenseite eines Kuverts:
Durch Zeit- und Geldmangel Bearbeitung, Beantwortung und Beachtung NICHT möglich!
Ich will auch so einen.

Allen Lesern des Blogs gesegnete Weihnachten.

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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