Mittwoch, 25. April 2007

Wahlverwandtschaften

Manchmal - natürlich nur ganz selten und ausnahmsweise - scheint die Konzentration auch bei Richtern nachzulassen.

Das legt zumindest ein Dialog zwischen Richter und Zeugen nahe, der kürzlich eine Strafverhandlung bereicherte:

Richter: "In welchem Verhältnis stehen Sie zum Beschuldigten?"

Zeuge: "Er ist mein Stiefsohn."

Richter: "Wie ist das genau?"

Zeuge: "Die Mutter des Beschuldigten ist meine Frau."

Richter: "Und in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen Sie zu Ihrer Gattin?"

Allseitige Verblüffung über die Frage - außer beim Gericht...

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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