Fortschreitende Technisierung ?
In einem Einspruch gegen eine Schadenersatzklage findet sich folgender Passus: Bei Einhaltung einer entsprechenden Fahrgeschwindigkeit sowie entsprechender Reaktion wäre die Klägerin in der Lage gewesen, trotz einer allenfalls vorhandenen Fahrbahnglätte das Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten. Daraus folgt, dass die Klägerin eine relativ überhöhte Geschwindigkeit eingehalten hat bzw. ihr ein Fahrfehler unterlaufen istWas daran merkwürdig ist ?
Die Klägerin war als FUSSGÄNGERIN unterwegs !!!
Die Klägerin war als FUSSGÄNGERIN unterwegs !!!
wauer - 30. Nov, 10:34
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Pünktchen - 30. Nov, 11:21
nicht nur das!...
mir müsste man erklären, wie sie eine "relativ überhöhte geschwindigkeit" einhalten konnte ...
aber ich bin keine juristin, deshalb liegt`s wohl an mir, dass ich mit dem "etwas seltsamen deutsch" nur wenig anfangen kann 8-) .
aber ich bin keine juristin, deshalb liegt`s wohl an mir, dass ich mit dem "etwas seltsamen deutsch" nur wenig anfangen kann 8-) .
wauer - 30. Nov, 11:35
Wahrscheinlich
wird man als Jurist wirklich ziemlich "betriebsblind" gegen solche "literarisch wertvollen" Formulierungen. Eigentlich ist für "normale" Menschen der ganze Text merkwürdig.
Also: Es gibt absolut überhöhte und relativ überhöhte Fahrgeschwindigkeiten.
Absolut überhöht ist die Fahrgeschwindigkeit, wenn sie die gesetzlich oder durch Verordnung festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Relativ überhöht ist eine Fahrgeschwindigkeit dann, wenn sie zwar unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, aber aufgrund der Verkehrssituation (Fahrbahnbeschaffenheit, Sichtverhältnisse, Wetterlage,..) trotzdem zu hoch ist, um auf Gefahren angemessen reagieren zu können.
Also: Es gibt absolut überhöhte und relativ überhöhte Fahrgeschwindigkeiten.
Absolut überhöht ist die Fahrgeschwindigkeit, wenn sie die gesetzlich oder durch Verordnung festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Relativ überhöht ist eine Fahrgeschwindigkeit dann, wenn sie zwar unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, aber aufgrund der Verkehrssituation (Fahrbahnbeschaffenheit, Sichtverhältnisse, Wetterlage,..) trotzdem zu hoch ist, um auf Gefahren angemessen reagieren zu können.
Pünktchen - 30. Nov, 13:08
da freu ich mich aber, dass ich zu diesen "normalen menschen" gehören darf ;-) !
danke für die erklärung! hätte nicht im traum daran gedacht, dass dieses "relativ überhöht" dem juristischen fachjargon entspringt, dachte, das hätte so eine "sätze ausschmückende wortspielerei" (die eben nicht wirklich sinn ergibt...) sein sollen. man lernt nie aus...
einen lieben gruß!
s`pünktchen
danke für die erklärung! hätte nicht im traum daran gedacht, dass dieses "relativ überhöht" dem juristischen fachjargon entspringt, dachte, das hätte so eine "sätze ausschmückende wortspielerei" (die eben nicht wirklich sinn ergibt...) sein sollen. man lernt nie aus...
einen lieben gruß!
s`pünktchen
Hotblack Desiato - 30. Nov, 13:25
Hmmm...
Mich interessiert, ob der/die Beklagte mit dieser Argumentation Erfolg gehabt hat...
wauer - 30. Nov, 13:37
Das
ist noch nicht heraußen! Das Verfahren ist erst ganz am Anfang - aber wir werden d'ranbleiben
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