Blöd gelaufen ...
Als Assoziation zum untenstehenden Beitrag bietet sich auch folgendes an:
Eine Geschäftverbindung geht im Streit auseinander.
Beide Teile sind der Auffassung, vom anderen noch viel Geld bekommen zu sollen.
Auf beiden Seiten werden Anwälte beauftragt, Aufstellungen, Listen, Abrechnungen u.ä. erstellt und letztlich wird geklagt.
Ausführlich wird der eigene Standpunkt dargelegt.
Die Gegenseite bestreitet natürlich, schildert in extenso ihren Standpunkt, wendet Gegenforderungen ein.
Dann die erste Verhandlung.
Der Richter im Protokoll kurz und bündig:
Vom Richter wird darauf hingewiesen, dass sich seiner Ansicht nach aus dem Vorbringen der klagenden Partei kein Rechtsgrundfür das Bestehen der Klagsforderung ergibt.
Und weiter:
Der Richter weist drauf hin, dass sich aus dem Vorbringen der beklagten Partei eine Gegenforderung nicht ableiten lässt.
Fazit: Siehe Titel!
Eine Geschäftverbindung geht im Streit auseinander.
Beide Teile sind der Auffassung, vom anderen noch viel Geld bekommen zu sollen.
Auf beiden Seiten werden Anwälte beauftragt, Aufstellungen, Listen, Abrechnungen u.ä. erstellt und letztlich wird geklagt.
Ausführlich wird der eigene Standpunkt dargelegt.
Die Gegenseite bestreitet natürlich, schildert in extenso ihren Standpunkt, wendet Gegenforderungen ein.
Dann die erste Verhandlung.
Der Richter im Protokoll kurz und bündig:
Vom Richter wird darauf hingewiesen, dass sich seiner Ansicht nach aus dem Vorbringen der klagenden Partei kein Rechtsgrundfür das Bestehen der Klagsforderung ergibt.
Und weiter:
Der Richter weist drauf hin, dass sich aus dem Vorbringen der beklagten Partei eine Gegenforderung nicht ableiten lässt.
Fazit: Siehe Titel!
wauer - 20. Okt, 09:44
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