Oder ist oder, oder?
Oder kann oder auch und sein?
Diese eher (vorsichtig formuliert) nicht sehr venünftig scheinende Frage drängt sich bei der Lektüre einer Entscheidung des VwGH zur Niederösterreichischen Bauordnung auf.
Es geht um den § 54 der NÖ BauO:
Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich
Ein Neu- oder Zubau eines Bauwerks ist unzulässig, wenn für ein als Bauland gewidmetes Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder
dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder -höhe enthält und das neue oder abgeänderte Bauwerk
in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder Höhe von den an allgemein zugänglichen Orten zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken auffallend abweicht
oder
den Lichteinfall unter 45o auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf
den Nachbargrundstücken beeinträchtigen würde.
Zur Wahrung des Charakters der Bebauung dürfen hievon Ausnahmen gewährt werden, wenn dagegen keine hygienischen oder brandschutztechnischen Bedenken bestehen.
So weit, so (anscheinend) klar.
Aber weit gefehlt:
Wie der VwGH ausführt, kann der Gesetzgeber mit "oder" nur "und" gemeint haben:
Eine isolierte Betrachtung des Lichteinfalles würde, hielte man am Wort "oder" fest, letztlich dazu führen, dass eine geschlossene oder (allenfalls) gekuppelte Bauweise im ungeregelten Baulandbereich immer unzulässig wäre. Eine solche Absicht kann dem Gesetzgeber - man denke etwa an Ortskerne mit geschlossener Bauweise - keinesfalls unterstellt werden.
Und Punkt.
Diese eher (vorsichtig formuliert) nicht sehr venünftig scheinende Frage drängt sich bei der Lektüre einer Entscheidung des VwGH zur Niederösterreichischen Bauordnung auf.
Es geht um den § 54 der NÖ BauO:
Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich
Ein Neu- oder Zubau eines Bauwerks ist unzulässig, wenn für ein als Bauland gewidmetes Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder
dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder -höhe enthält und das neue oder abgeänderte Bauwerk
in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder Höhe von den an allgemein zugänglichen Orten zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken auffallend abweicht
oder
den Lichteinfall unter 45o auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf
den Nachbargrundstücken beeinträchtigen würde.
Zur Wahrung des Charakters der Bebauung dürfen hievon Ausnahmen gewährt werden, wenn dagegen keine hygienischen oder brandschutztechnischen Bedenken bestehen.
So weit, so (anscheinend) klar.
Aber weit gefehlt:
Wie der VwGH ausführt, kann der Gesetzgeber mit "oder" nur "und" gemeint haben:
Eine isolierte Betrachtung des Lichteinfalles würde, hielte man am Wort "oder" fest, letztlich dazu führen, dass eine geschlossene oder (allenfalls) gekuppelte Bauweise im ungeregelten Baulandbereich immer unzulässig wäre. Eine solche Absicht kann dem Gesetzgeber - man denke etwa an Ortskerne mit geschlossener Bauweise - keinesfalls unterstellt werden.
Und Punkt.
wauer - 8. Aug, 11:05
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divorced - 8. Aug, 15:29
Richtig, das ist falsch
Nun, es gibt in der Logik ein exklusives Oder (XOR) und ein "normales" oder (OR).
Bei XOR wird die Gesamtaussage nur wahr, wenn die erste ODER die zweite Aussage wahr sind, aber nicht wenn beide wahr sind.
"Mein Auto ist rot oder ein Lastwagen" ist wahr (XOR), wenn das Auto ein Ferrari ist. Bei einem Feuerwehr-LKW ist die Gesamtaussage falsch, weil beide Aussagen wahr sind :)
Das normale inklusive oder braucht nur eine wahre Aussage, d.h. Der Besitz des Feuerwehr-LKWs würde obigen Aussage wahr machen.
Die Aussage (x ist gerade) OR (x ist ungerade) ist für alle x € N immer wahr (Tautologie). Ich kann also hier das OR nicht zu einem AND machen.
(x ist gerade) XOR (x ist ungerade) ist immer falsch. Wenn ich hier AND einsetze ändert sich nichts. Wenn sich die beiden Aussagen ausschließen, dann kann bei einem XOR die Aussage nie wahr werden (wie bei einem UND). Umkehrschluß: Das OdeR oben kann kein XOdeR sein und damit auch kein UND, sonst wäre die Gesamtaussage niemals wahr.
q.e.d. (hoffe ich zumindest)
Bei XOR wird die Gesamtaussage nur wahr, wenn die erste ODER die zweite Aussage wahr sind, aber nicht wenn beide wahr sind.
"Mein Auto ist rot oder ein Lastwagen" ist wahr (XOR), wenn das Auto ein Ferrari ist. Bei einem Feuerwehr-LKW ist die Gesamtaussage falsch, weil beide Aussagen wahr sind :)
Das normale inklusive oder braucht nur eine wahre Aussage, d.h. Der Besitz des Feuerwehr-LKWs würde obigen Aussage wahr machen.
Die Aussage (x ist gerade) OR (x ist ungerade) ist für alle x € N immer wahr (Tautologie). Ich kann also hier das OR nicht zu einem AND machen.
(x ist gerade) XOR (x ist ungerade) ist immer falsch. Wenn ich hier AND einsetze ändert sich nichts. Wenn sich die beiden Aussagen ausschließen, dann kann bei einem XOR die Aussage nie wahr werden (wie bei einem UND). Umkehrschluß: Das OdeR oben kann kein XOdeR sein und damit auch kein UND, sonst wäre die Gesamtaussage niemals wahr.
q.e.d. (hoffe ich zumindest)
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