Salamander, Geckos und Einhörner
Tierisches aus Alicante:
2 Bildzeichen standen zum Vergleich an.
und
Dazu hat die Widerspruchsabteilung ebenso treffend wie humorvoll folgendes ausgeführt:Die Feststellung, ob die Zeichen dem Sinne nach ähnlich sind, hängt von der Konzeption und der Grundkenntnisse in Sachen Lurche und Gekkonidae seitens der angesprochenen Verbraucher ab. Daß die meisten normalen Personen nicht direkt den Unterschied zwischen Haftzehern und Schwanzlurchen kennen, muß der Widersprechenden zugestanden werden. Daß sie überhaupt nichts von diesen Tieren wissen, weil sie sie noch nie gesehen haben, muß ernsthaft bezweifelt werden. Es ist tatsächlich unwahrscheinlich, daß tagsüber (oder sogar nachts) in den deutschen, englischen oder französischen Städten große Gruppen Waranen oder Wüstensalamander unterwegs sind, aber wer hat zu Hause keinen Fernseher und wer war noch nie im Tiergarten? Man kann sich auch viele Personen vorstellen, die wahrscheinlich nie in ihrem Leben einen Elefanten im Dschungel gesehen haben, aber trotzdem wissen, daß der afrikanische größere Ohren hat als der indische.Das ist große Kunst !
Entscheidung Nr. 1117/2005
vom 29/03/2005
über den Widerspruch Nr. B 576 597
Sehr schön ist auch die Beurteilung der (gescheiterten) Marke ROLL-N-LOCK. Dazu die Beschwerdekammer:The word ‘and’ is commonly written as the contraction ‘n’ in informal English. It is practically ubiquitous in the field of advertising and popular culture (fish ’n chips, pick’n’mix, rhythm’n’Blues, Guns N’Roses). It barely needs stating that the same applies to the use of hyphens. Therefore it is difficult to lend credibility to the idea that the use of these common linguistic devices in the sign makes it a unicorn among trade marks. It is not one of a kind; it is one of a very large number.So ist es wohl.
R 1089/2005-2
Österreichische Gerichte sollten hie und da auch 'mal über ihren so ernsthaften Schatten springen. Wir rechtsunterworfenen haben eh so wenig zu lachen.
Herzlichen Dank wieder einmal an Wolfgang Schramek für den Hinweis !!
2 Bildzeichen standen zum Vergleich an.
und
Dazu hat die Widerspruchsabteilung ebenso treffend wie humorvoll folgendes ausgeführt:Die Feststellung, ob die Zeichen dem Sinne nach ähnlich sind, hängt von der Konzeption und der Grundkenntnisse in Sachen Lurche und Gekkonidae seitens der angesprochenen Verbraucher ab. Daß die meisten normalen Personen nicht direkt den Unterschied zwischen Haftzehern und Schwanzlurchen kennen, muß der Widersprechenden zugestanden werden. Daß sie überhaupt nichts von diesen Tieren wissen, weil sie sie noch nie gesehen haben, muß ernsthaft bezweifelt werden. Es ist tatsächlich unwahrscheinlich, daß tagsüber (oder sogar nachts) in den deutschen, englischen oder französischen Städten große Gruppen Waranen oder Wüstensalamander unterwegs sind, aber wer hat zu Hause keinen Fernseher und wer war noch nie im Tiergarten? Man kann sich auch viele Personen vorstellen, die wahrscheinlich nie in ihrem Leben einen Elefanten im Dschungel gesehen haben, aber trotzdem wissen, daß der afrikanische größere Ohren hat als der indische.Das ist große Kunst !
Entscheidung Nr. 1117/2005
vom 29/03/2005
über den Widerspruch Nr. B 576 597
Sehr schön ist auch die Beurteilung der (gescheiterten) Marke ROLL-N-LOCK. Dazu die Beschwerdekammer:The word ‘and’ is commonly written as the contraction ‘n’ in informal English. It is practically ubiquitous in the field of advertising and popular culture (fish ’n chips, pick’n’mix, rhythm’n’Blues, Guns N’Roses). It barely needs stating that the same applies to the use of hyphens. Therefore it is difficult to lend credibility to the idea that the use of these common linguistic devices in the sign makes it a unicorn among trade marks. It is not one of a kind; it is one of a very large number.So ist es wohl.
R 1089/2005-2
Österreichische Gerichte sollten hie und da auch 'mal über ihren so ernsthaften Schatten springen. Wir rechtsunterworfenen haben eh so wenig zu lachen.
Herzlichen Dank wieder einmal an Wolfgang Schramek für den Hinweis !!
m.kadlicz - 18. Jun, 15:18
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