Urlaubsverbrauch in der Kündigungsfrist
Natürlich kommt es - wie immer - auf den Einzelfall an, aber die Richtung ist klar: Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht -ausgenommen Rechtsmissbrauch - keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.Das ist der Leitsatz der Entscheidung 9 Oba 144/05z in der sich der OGH mit diesem beliebten Thema auseinandersetzt.
Gefunden in der Presse.
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m.kadlicz - 20. Mär, 07:17
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